Die Überlegungen des vorherigen Abschnitts
basieren auf der Annahme, daß die beteiligten
Parteien keine weiteren Handelsaktionen mit dem Underlying
ausführen.
Dies ist etwa der Fall wenn das Underlying gar nicht handelbar ist.
Unter der Annahme jedoch, daß das Underlying auch bereits zur Zeit
gehandelt werden kann
hat der Schreiber des Forwards
(d.h., der Halter der Short-Position)
eine andere Möglichkeit: Er kann seine Position absichern (hedgen).
In diesem Falle kauft er
das Underlying bereits zum Zeitpunkt
zum Preis
.
Ihm entgeht dabei ein Zinsgewinn
von
(cost of carry).
Als fairer Preis ergibt sich daher
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Analog läßt sich beispielsweise eine Short-Position auf den Kauf einer Kuh absichern durch den Kauf einer Kuh. Ein marktgerechter Forwardpreis wäre in diesem Fall der Erwartungswert der folgenden Summe: Preis einer Kuh +Kosten für Futter und Stall -Ertrag für Milch +Zinsen für die dafür nötigen Geldmittel.
Ein Halter der Short-Position der sich in dieser Weise abgesichert hat trägt bei solch einem marktgerechten Preis kein Risiko. (Er macht dann allerdings auch keinen Gewinn. Weiterhin nimmt er dann auch nicht an einer etwaigen für ihn positiven Kursentwicklung teil.)
Der Halter der Long-Position
behält dagegen das Risiko
(Es sei denn er hat das Underlying vorher leerverkauft,
d.h. ``geshorted'').
Der Verlust/Gewinn des Halters der
Long-Position wird dann indirekt durch Dritte am Markt kompensiert.
Also zum Beispiel von demjenigen Dritten der zur Zeit
das Underlying an den Halter der Short-Position verkauft hat.
Man bemerke allerdings, daß sich unter diesen idealisierten Bedingungen
der Terminkontrakt für beide Seiten nicht lohnt.
Der Halter der Long-Position
könnte beispielsweise zu dem gleichen Preis
selbst das Underlying direkt zur Zeit
kaufen
und die notwendigen Zinsen direkt übernehmen
anstatt sie über den Terminkontrakt zu bezahlen.
In der Praxis sind aber zum Beispiel die Haltungskosten (cost of carry)
individuell verschieden.
(Ein Farmer kann eine zusätzliche Kuh leichter unterbringen
als ein Banker. Die gewährten Zinsraten sind individuell unterschiedlich.)
In diesem Sinne, braucht ein Terminkontrakt kein Nullsummenspiel zu sein.
Dies wahren Motivationen für Terminkontrakte
sind in der idealisierten Theorie nicht enthalten.
Diese kann also nur Anhaltspunkt sein zur Bestimmung der
Terminpreise die sich am Markt tatsächlich ergeben.
Im allgemeinen sind die Preise, die sich aus dem
No-Arbitrage- und dem Erwartungswertprinzip
ergeben, verschieden.
Auch wenn der Erwartungswert in der Regel nicht mit dem
No-Arbitrage-Preis
zusammenfällt,
so sind sie jedoch nicht völlig entkoppelt.
Ist mit dem Underlying mit geringem Risiko ein sehr viel größerer
Gewinn zu machen (d.h.
groß,
klein)
wird es auch für den Halter der Short-Position
interessant das geliehene Kapital
selbst in das Underlying zu investieren
(anstatt zum Hedgen des Terminkontraktes
und den Gewinn somit zum Fälligkeitstermin
an den Halter der Long-Position abzutreten)
und auf einen Kursgewinn zu setzen.
(Subtrahiert man von den erwarteten Gewinn einer riskanten Anlageform
den möglichen Gewinn einer risikolosen Anlage
so findet man den Risikoaufschlag.
Dieser sollte einigermaßen homogenen sein
für verschiedene Anlageformen.
In diesem Sinne also sind Zinsniveau
und Erwartungswert
durchaus gekoppelt.)