Hehmen wir an,
daß die am Termingeschäft beteiligten
Parteien nicht anderweitig mit dem Underlying handeln,
sondern nach Abschluß des Kontraktes
schlicht auf den Fälligkeitstermin warten.
Kommt Forwardkontrakt zustande so ist dann der
Verlust(bzw. Gewinn) des Halters der Long-Position
der Gewinn (bzw. Verlust) des Halters der Short-Position
(Nullsummenspiel).
Dies ist in Abb. 2. dargestellt.
Von einem fairen Preis sollte man also erwarten,
daß der erwartete Gewinn für beide Parteien gleich,
d.h. also Null, ist.
(Vgl. aber nächsten Abschnitt.)
Der Schreiber eines Forwards (short position), beispielsweise,
erhält zum Fälligkeitstermin die Summe
und muß dafür das Underlying liefern zum aktuellen
Preis
.
Seine Vermögensänderung zur Zeit
ist dann also
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