Doris Wagner/Reisinger hat vor dem Hintergrund ihrer eigenen negativen Erfahrungen geistlichen Missbrauch definiert als „Verletzung spiritueller Autonomie”. Von spiritueller Autonomie zu reden sei „noch relativ ungebräuchlich” – im Sinne eines grundlegenden Selbstbestimmungsrechts, frei und nicht von anderen eingeschränkt nach spirituellen Ressourcen zu suchen und sie zu verwenden. Tatsächlich ist es Wagners Verdienst, das Autonomiedenken auch auf dem Feld der Theologie der Spiritualität implementiert zu haben. Nachdem der „real existierende Katholizismus” lange Zeit ein angespanntes Verhältnis zum Freiheitsideal der Aufklärung hatte und das Autonomiestreben als Abfall von Theonomie denunziert und abgewehrt hat, wird inzwischen in weiten Teilen der Theologie dafür argumentiert, dass Freiheit unbedingt sein soll und Autonomie unausweichlich ist.

Das Potential, das im Terminus „spirituelle Autonomie” geborgen liegt, und auch die Fragen, die damit verbunden sind, verdienen es, theologisch gehoben zu werden. Das Hauptseminar wird zum einen dem nachgehen, inwieweit die Rede von spiritueller Selbstbestimmung eine produktive Herausforderung sein kann …

  • …Autonomie einerseits emanzipatorisch als Abwehrrecht (negative Freiheit) zu würdigen, um die „spirituelle Intimsphäre” (Doris Reisinger) zu schützen, zugleich aber als positive, fruchtbare Freiheit „zu” etwas zu denken.
  • … mehr in Blick zu nehmen, was moderne Konzepte von Autonomie oft zu verschweigen scheinen oder sogar normativ ausschließen (Sarah Rosenhauer): dass man auf Andere angewiesen ist, so das zu gelten scheint: ich bin je freier, je weniger ich von Anderen bestimmt bin.
  • …den Aspekt mehr zu beachten, der in der transzendentalen Freiheitsanalyse zu kurz kommt, nämlich der geschichtlichen Entwicklung und Bewährung von Freiheit, also ernster zu nehmen, dass man nicht einfach autonom ist, sondern es wird, indem man von anderer Freiheit anerkannt wird.
  • … Autonomie zunächst im Sinne einer „kollaborativen Freiheit” (Eva von Redecker) zu denken, so dass meine Freiheit nicht aufhörte, wo die der Anderen beginnt, sondern sich mit ihrer Freiheit potenzieren würde.

Was würde all das bedeuten im Blick darauf, Menschen zur spirituellen Autonomie zu ermächtigen?

Zugleich werden in diesem Zusammenhang spiritualitätstheologische Konsequenzen zu diskutieren sein, z.B. im Blick auf die dringend notwendige Reformulierung des Gehorsams, die Vereinbarkeit von Autonomie und der Rede von Berufung, die Prävention von spirituellem Missbrauch in der geistlichen Begleitung (und anderswo) und die Bedeutung der Unterscheidung der Geister als einem „tool” zur Mündigkeit.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2026/27