Das Projekt einer Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF) gehört zu den faszinierendsten, aber oft übersehenen Kapiteln der Kirchenrechtsgeschichte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Es ging dabei um nichts Geringeres als die Frage: Braucht die Kirche eine eigene „Verfassung”?

Im Zuge der Kodexreform entstand die Idee, dem neuen Kirchenrecht eine grundlegende Ordnung voranzustellen – eine Art kirchliches Grundgesetz. Diese LEF sollte die Struktur der Kirche, die Stellung der Ämter und vor allem die Rechte und Pflichten aller Gläubigen festlegen. Damit näherte sich die Kirche erstmals bewusst modernen verfassungsrechtlichen Denkweisen an. Besonders innovativ war die Vorstellung, dass Gläubige nicht nur Objekt kirchlicher Ordnung sind, sondern Träger eigener Rechte.

Doch genau hier lag das Problem: Kann die kirchliche Rechtsordnung analog zu einem säkularen Staat gedacht werden? Hinzu kam eine allgemeine Skepsis gegenüber rechtlichen Strukturen in der Zeit nach dem Konzil. Am Ende wurde das Projekt gestoppt – eine eigene „Verfassung” der Kirche gibt es bis heute nicht.

Ganz verschwunden ist die LEF jedoch nicht. Ihre Inhalte wurden weitgehend in den Codex Iuris Canonici von 1983 übernommen. Die Kirche kennt also durchaus so etwas wie Grundrechte der Gläubigen – allerdings ohne sie in einer eigenständigen, hierarchisch übergeordneten Verfassung zu verankern.

Genau darin liegt die bis heute spannende Problematik: Während moderne Staaten ihre Rechtsordnung durch Verfassungen, Grundrechte und vor allem durch Gewaltenteilung absichern, fehlt eine solche Struktur in der Kirche weitgehend. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind nicht strikt getrennt. Das wirft die Frage auf, wie wirksam kirchliche Rechte tatsächlich sind und wie Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.

Das Seminar gibt einen Einblick in ein hochaktuelles Spannungsfeld: zwischen Theologie und Recht, zwischen kirchlichem Selbstverständnis und modernen Menschenrechten. Die Lex Ecclesiae Fundamentalis ist damit weniger ein gescheitertes Projekt als vielmehr ein Schlüssel zum Verständnis einer grundlegenden Frage: Wie viel „Verfassung” braucht die Kirche – und wie viel verträgt sie überhaupt?

Kurs im HIS-LSF

Semester: WT 2026/27