Das zentrale Thema dieses Seminars ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ich verwende im Seminartitel die deutschsprachige Übersetzung der Terminologie des angelsächsischen Rechts („free speech“, „freedom of speech“), weil sie einen wichtigen Aspekt deutlicher macht als die im Deutschen übliche Rede von der „Meinungsfreiheit“. Es geht bei diesem Grundrecht nämlich nicht um die Freiheit, eine bestimmte Meinung zu haben. „Die Gedanken sind frei“ – das ist beinahe trivialerweise der Fall, weil ja Gedanken gänzlich privat und somit für andere gar nicht zugänglich sind; „sie fliehen vorbei, wie nächtliche Schatten“, wie es in dem populären Volkslied weiter heißt. Was schreibt das entsprechende Grundrecht also eigentlich fest? Hier hilft ein Blick ins Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]“ (GG, Art. 5) Es geht also um das Recht zur Äußerung und Verbreitung der eigenen Meinung. Diese Klarstellung ist in zweierlei Hinsicht folgenreich: Erstens geht es also nicht das Haben von Meinungen (von mentalen Zuständen), sondern um Akte des Äußerns und Verbreitens, d. h. also: um eine bestimmte Sorte von Handlungen, primär Sprechhandlungen (speech acts). Daraus ergibt sich, dass die Meinungsfreiheit eine bestimmte Sorte der Handlungsfreiheit ist und dass sie deshalb in normativer Hinsicht umstritten ist, weil aus den entsprechenden Handlungen Schädigungen Dritter resultieren können. Zweitens darf dieses Grundrecht nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist immer eingebunden in ein System anderer Grundrechte. Das Grundgesetz schreibt sogar fest, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit verwirkt werden kann, wenn es nämlich „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht“ wird (GG, Art. 18). Demnach kann man sich nicht auf ein bedingungsloses Grundrecht der freien Rede berufen, sondern es ergibt sich aus einem demokratisch fundierten Normenzusammenhang, der diesem Recht Ziele und Grenzen setzt. Gegenstand dieses Seminars ist es, diese Ziele und Grenzen des Rechts auf Meinungsfreiheit genauer zu verstehen. Wir beginnen mit einigen grundlegenden Texten zum Verständnis von Sprechakten und zur Verankerung des Rechts auf Redefreiheit im tradierten philosophischen Diskurs. Auf dieser Grundlage werden wir dann einige aktuelle Kontroversen um die Grenzen der Redefreiheit diskutieren: Im feministischen sowie im anti-rassistischen Diskurs wird das Diskriminierungspotential der (Unterdrückung von) Redebeiträgen umfassend diskutiert, hier geht es sowohl um Phänomene des Silencings, des Trollings als auch um Hate Speech und offene Beleidigungen (Slurs). Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist die Bereitschaft zur Lektüre wissenschaftlicher Texte in englischer Sprache.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2026
ePortfolio: Nein