Eine zentrale und zugleich sehr prominente Norm des islamischen Vertragsrechts ist das sog. riba-Verbot, das meist als „Zinsverbot”, bisweilen auch als „Wucherverbot” bezeichnet wird. Schon diese unterschiedlichen Bezeichnungen lassen die Deutungsoffenheit dieser Norm erkennen, die auf einer komplexen exegetischen Grundlage fußt und islamische Juristen bis in die heutige Zeit beschäftigt. In dem Seminar werden wir uns detailiert mit dem riba-Verbot auseinandersetzen, seiner inneren Struktur und Reichweite, seinen unterschiedlichen Auslegungen, aber auch seiner Rolle im sog. „Islamic Banking”, also Versuchen seit den 1960er Jahren, ein „schariakompatibles” Finanz- und Bankenwesen zu entwickeln.

 

Es ist sinnvoll, aber nicht zwingend erfordelich, dieses Seminar parallel zur Vorlseung „Islamisches Vertragsrecht” zu besuchen. Arabischkenntnisse sind keine Teilnahmevoraussetzung.  

Kurs im HIS-LSF

Semester: WT 2025/26
ePortfolio: No