Dass ökonoische Austauschbeziehungen Regeln unterworfen werden, ist wohl Teil jeder Rechtsordnung. Im islamischen Recht verbindet sich damit jedoch der Anspruch einer religiös-ethischen Ordnung – besonders sichtbar etwa im Verbot von Zinsen oder bestimmter Risikogeschäfte. Manche sehen in solchen ethischen Standards ein Modernisierungshemmnis, andere Alternative zum ungehemmten Kapitalismus. Jenseits solcher Projektionen führt die Vorlesung in die Grundbegriffe des islamischen Vertragsrechts ein. Der Schwerpunkt liegt auf der klassischen Rechtsdoktrin, doch werden auch moderne Anwendungen thematisiert, wie etwa sog. „islamkonforme Finanzprodukte“, die seit einigen Jahrzehnten große Verbreitung finden.
In den ersten ca. vier Sitzungen erhalten Hörer zudem eine allgemeine Einführung in Grundbegriffe des islamischen Rechts, wie die Quellenlehre, zentrale Institutionen, u.v.m. Dadurch bietet die Vorlesung einen voraussetzungsarmen Einstieg in die Befassung mit islamischem Recht.
- Lehrende/r: Norbert Oberauer