Europa ist in unterschiedlich geprägten Diskursen ein fester Begriff. Beim Versuch einer definitorischen Annäherung fällt jedoch schnell auf, dass die Bestimmungsmerkmale vielfältig ausfallen können: geographisch, historisch, politisch, kulturell.

Als ein gemeinsamer Nenner aller Definitionsversuche wird oft auf eine bestimmte europäische Kultur, näherhin auf das „christliche Abendland“ verwiesen. Ist folglich die Religion bzw. das Christentum, ein europäisches Merkmal?

In der Tat verweist die Gründungsgeschichte der Europäischen Union auf die herausragende Rolle prominenter europäischer Christdemokraten wie Konrad Adenauer, Robert Schumann oder Alcide de Gasperi. Auch Papst Pius XII. zählte zu den frühen Förderern der europäischen Einigung. Aus rechtlicher Perspektive heute scheint hingegen dieses Gepräge in gewisser Weise den Hintergrund getreten, da Art. 17 AEUV den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Religionen einen Vorrang einräumt und vor europarechtlicher Beeinträchtigung schützt. Die Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichte allerdings, beeinflusst das Religionsrecht der Mitgliedsstaaten sehr wohl.

Gibt es also überhaupt ein europäisches Religionsrecht und wenn ja, wie sieht dessen Einfluss auf die Religionsgemeinschaften in den einzelnen Mitgliedsstaaten aus? Wie kam es dazu und welchen Einfluss hatten die Vorstellungen christlicher Politiker:innen auf die Gestalt der Europäischen Union?

Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, besuchen wir im Rahmen der Exkursion des Seminars für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte und des Instituts für Kanonisches Recht das europäische Parlament in Brüssel und Straßburg, die Vizepräsidentin des Parlaments für interreligiösen Dialog, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxenburg, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und die COMECE, die Kommision der Bischofskonferenzen der EU-Mitgliedsstatten, in Brüssel.

Kurs im HIS-LSF

Semester: ST 2025