In frühneuzeitlichen Gesellschaften diente physische Gewalt vor allem dem Zweck, soziale und politische Machtverhältnisse aufrechtzuerhalten oder zu unterlaufen. Der Körper der Frau wurde vor diesem Hintergrund häufig zum Schauplatz hegemonialer Kämpfe: So stand es dem Ehemann als Familienoberhaupt und Hausherrn zum Beispiel rechtlich zu, seine Frau körperlich zu ‚züchtigen‘, wenn sie seine Vormachtstellung infrage stellte oder sich ungehorsam verhielt. Auch außerhalb des Sozialraums ‚Ehe‘ gehörte männliche Gewalt zu den zentralen Konfliktlösungsstrategien im Alltag, sie stellte verletzte Ehre wieder her und sicherte die soziale Reputation. In der Übung werden wir uns mit der Frage befassen, welche sozialen Funktionen Gewalthandlungen in der Frühen Neuzeit erfüllten und inwieweit ihre Legitimität (oder Illegitimität) von geschlechtlichen Rollenzuschreibungen abhängig war. Im Mittelpunkt wird dabei die Untersuchung zeitgenössischer Rechtsquellen (Strafregister, Polizeiordnungen, Gerichtsprotokolle etc.) stehen, die nicht nur Aufschluss über den damaligen rechtlichen Umgang mit Gewalt geben, sondern auch beleuchten, wie Täterprofile in Abhängigkeit von Geschlechterrollen konstruiert wurden.

 

Am 25.4. und 6.6. wird die Veranstaltung als Zoomsitzung durchgeführt.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2025
ePortfolio: Nein