Ehe, Scheidung, Erbschaften, Sorgerecht – diese und andere familienbezogene Regelungsbereiche sind in der Gesetzgebung vieler Staaten bis heute durch islamische Rechtsvorstellungen geprägt. Zugleich sind sie Gegenstand intensiver Reformdebatten, da die schariatsrechtlichen Normen in den Augen vieler unzeitgemäße Geschlechterrollen reproduzieren und Frauen oder Nichtmuslime systematisch benachteiligen.

 

Neben der klassischen Rechtsdoktrin – als dem bis heute maßgeblichen normativen Bezugsrahmen – werden in der Vorlesung auch diese Reformdiskussionen beleuchtet, wie auch die Umsetzung islamischer Rechtsvorstellung im heutigen, nationalstaatlichen Recht, die sich z.T. erheblich von der klassischen Doktrin unterscheidet.

 

Studierende, die die Vorlesung im Rahmen des Zertifikatskurses „Islamisches Recht“ belegen (ZV1 oder ZV2), haben die Möglichkeit, eine Prüfungsleistung abzulegen (einstündige Klausur oder 20min mündliche Prüfung nach Maßgabe des Dozenten).

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2025
Test field: WiSe 2025/26
ePortfolio: Nein