Dieses Seminar stellt die Frage nach den normativen Gründen für soziale Inklusionsmaßnahmen. – Wenn aktuell im politischen, rechtlichen und ethischen Diskurs von „Inklusion“ die Rede ist, dann bezieht man sich gemeinhin auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung. So formuliert etwa der Artikel 3 („General principles“) der sog. UN-Behindertenrechtskonvention (Convention on the Rights of Persons with Disabilities, 2006) als eine der zentralen Grundnormen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: „Full and effective participation and inclusion in society“. Im Mittelpunkt des Seminars stehen zwei Fragen. Erstens: Was ist Inklusion? Genauer formuliert: Was bedeutet die zumeist sehr allgemein formulierte Forderung nach Inklusion, wenn man sie auf konkrete Handlungskontexte bezieht und die Bedürfnisse und Ansprüche von Menschen mit Behinderung angemessen berücksichtigt? Zweitens: Wozu eigentlich Inklusion? Genauer: Warum (aus welchen normativen Gründen) sollten wir inkludierende Maßnahmen etablieren? Offensichtlich hängen beide Fragen eng miteinander zusammen. Denn die Begründung für Inklusion bestimmt (mit), wie wir die Forderung nach Inklusion präzisieren.
Im Seminar werden wir ausgewählte Positionen aus der umfangreichen aktuellen Debatte rezipieren und aus philosophischer Sicht diskutieren. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Bereichen der Arbeitswelt und der schulischen Aus- und Weiterbildung. Gerade in diesen Bereichen ist die genaue Ausgestaltung gelungener Inklusion besonders umstritten und viele Expert:innen ziehen im Hinblick auf den Erfolg bisheriger Inklusionsbemühungen eine negative Bilanz. Wir werden der Frage nachgehen, worin das Ziel umfassender Inklusion bestehen sollte – und woran Inklusion scheitern kann.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Lektüre philosophischer Texte und die Bereitschaft zur regelmäßigen und engagierten Teilnahme an den Diskussionen im Seminar.
- Lehrende/r: Martin Hoffmann