Auf 35 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich!

 

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) legt die speziellen Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen (0 bis 18 Jahre) fest. Mit der Ratifizierung der UN-KRK 1992 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, „die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch Kindern allgemein bekannt zu machen" (Artikel 42). Der Institution Schule kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, denn viele Rechte der Kinder und Jugendlichen berühren Schule und Unterricht unmittelbar.
Das Seminar geht der Frage nach, wie sich Kinderrechtsbildung im institutionellen Kontext Schule zu entfalten vermag unter Berücksichtigung des asymetrischen Machtverhältnisses zwischen Lehrkräften und Kindern und Jugendlichen in Ihrer Schülerrolle und zielt auf die Ausbildung einer strukturen und machtsensiblen professionsethischen Reflexivität.
Die Kinderrechtskonvention gibt keine Lösungen vor, verpflichtet aber alle Erwachsenen Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern, zu versorgen und zu bilden, und dies unter Beteiligung der Kinder/Jugendlichen.
Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit – nach individueller Absprache - mit Vertreter:innen an Kinderrechteschulen sowie unterschiedlichen Akteur:innen im Kontext der Kinderrechtsbildung in Austausch zu treten. Es handelt sich hierbei um ein außerseminaristisches Angebot.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2024