Der Begriff „Volk Gottes” vereint alle Lebens- und Rechtsstände innerhalb der römisch-katholischen Kirche und ist deshalb ein zentraler Begriff der erneuerten Ekklesiologie des II. Vatikanums. Das II. Buch des Codex Iuris Canonici trägt eben diesen Titel. Diese ekklesiologische Konzeption weist jedem Gläubigen bestimmte Rechte und Pflichten innerhalb des „Leibes Christi” zu und bildet den Ausgangspunkt für die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen den einzelnen Gläubigen je nach ihrer Stellung.
Ausgehend von den grundlegenden Strukturmerkmalen wie dem Amtsverständnis, den Tria-munera-Schema und dem Verständnis der communio hierachica wird die Verfassung der römisch-katholischen Kirche analysiert. Exemplarisch werden folgend einzelne ekklesiologische Institutionen wie der Papst, die Bischöfe und die Pfarrei aber auch abstrakte „Verfassungsprinzipien” wie Synodalität und Kollegialität aus kanonistischer Perspektive untersucht.
- Lehrende/r: Thomas Schüller