Die freiheitstheoretischen Errungenschaften der Aufklärung bilden die Grundlagen unserer heutigen Gesellschaft und sie ist die Leitkategorie individueller Lebensführung. In dieser Gemengelage wird sie für allerlei Begründungsfälle beansprucht, so dass sie wie eine verbrauchte Metapher wirkt. Ihr Gebrauch zehrt besonders von Kants Bestimmung als Selbstgesetz bzw. Autonomie, womit sie den Gegensatz zur Fremdbestimmung bzw. Heteronomie oder gar der Determination bedeutet, insofern damit die Priorisierung der je eigenen Bedürfnisse und Interessen gemeint ist.
Aber erschöpft sich der Begriff darin? Wie steht es um das Verhältnis der Einzelnen und der Gemeinschaft im Horizont der Autonomie? Wie lässt sich Freiheit begründen und was braucht es um ihren Begriff zu bilden? Wie steht es heute um diesen Begriff? Ist in allem, wo „Freiheit“ drauf steht auch „Freiheit“ drin?
Der südkoreanische Philosoph Byung-Chul Han diagnostiziert in seinen Auseinandersetzungen mit dem Kapitalismus und der Arbeitswelt, dem technologischen Fortschritt und der Digitalisierung, der Konsumgesellschaft und psychischer Gesundheit eine Illusion der Freiheit, die sich als eine Krise der Freiheit darstellt. Diesen Betrachtungen wollen wir uns widmen und sie philosophisch-theologisch von Johannes Duns Scotus über Immanuel Kant und Hermann Krings bis Thomas Pröpper gegenlesen.
Lesen Sie zur Vorbereitung RECKI, Birgit: Freiheit. Wien 2009. Alle weitere Literatur zum Seminar wird mit dem Seminarplan in der ersten Einheit bekannt gegeben.
- Lehrende/r: Rainer Gottschalg