Derzeit sind in Deutschland die (Erz-)bischofsstühle von Bamberg, Paderborn und Osnabrück vakant. Gemäß dem auf dem Synodalen Weg beschlossenen Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs” entschieden sich das Paderborner und Osnabrücker Domkapitel erstmalig für eine Laienbeteiligung bei den anstehenden Bischofswahlen. Im April 2023 traf jedoch das Veto aus dem Vatikan ein: Eine Laienbeteiligung sei nicht möglich, da das Päpstliche Geheimnis nicht auf Laien ausgeweitet werden könne. Die Begründung: Ein solches Vorgehen sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats unvereinbar, weshalb die Rechtmäßigkeit der Wahl massiv gefährdet wäre.

In unsere Modulkurs werden wir uns historisch mit den Bischofstuhlbesetzungen in der Kirche auseinandersetzen: Wie lief das hochkomplexe Prozedere ab? In der frühen Kirche war noch klar, was Papst Leo der Große im 5. Jahrhundert so formulierte: „Wer allen vorstehen soll, muss auch von allen gewählt werden.” Erst in der Neuzeit setzte sich der Machtanspruch des Papstes durch, der heute in fast allen Ländern der Welt die Bischöfe nach eigenem Gutdünken ernennen kann.

Welche alternativen historischen Modelle gab es bei der Besetzung der Bischofsstühle? Welche Akteure waren überhaupt beteiligt? Was verbirgt sich hinter dem Päpstlichen Geheimnis? Besitzen wir Informationen über die unterlegenen Kandidaten? Was passierte nach den fundamentalen historischen Umbrüchen, wie etwa nach dem Investiturstreit, der Französischen Revolution oder nach den beiden Weltkriegen?

Neben den kirchenrechtlichen Bestimmungen werden wir uns intensiv mit den heute noch für Bischofswahlen gültigen Staatskirchenverträgen auseinandersetzen: dem Bayernkonkordat (1924), dem Preußenkonkordat (1929), dem Badenkonkordat (1932) und schließlich dem Reichskonkordat (1933). Unter Rückgriff auf die Bestände der Vatikanischen Archive werden wir hochspannende Besetzungsverfahren unter die Lupe nehmen, so etwa auch die allesamt nicht ohne Komplikationen verlaufenen drei Münsteraner Besetzungsverfahren von 1705, 1933 und 1947.

Ein Griff in die Schatztruhe der Kirchen(rechts)geschichte wird Erstaunliches zeigen: Die Tradition der Kirche hält für das Verfahren der Besetzung der Bischofsstühle mehrere Modelle bereit, die angesichts der derzeitigen Diskussionen um die Reform der Bischofswahlen auch höchste Relevanz für heute haben können.

 

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2023/24