In der aktuellen Forschung wird das mittelalterliche Europa im globalen Kontext gesehen. Dass es „internationalen” wirtschaftlichen Austausch, Kulturtransfer und Diplomatie gab, wird heute nicht mehr bezweifelt. Vielfältige Kommunikationsnetze verbanden die Höfe und Reiche miteinander und bestanden auch in Konfliktsituationen weiter, innerhalb wie außerhalb Europas. „Internationale” Kongresse der Fürsten und ökumenische Konzilien gehörten zu den Instrumenten einer globalen Politik. Die Kenntnis von der Welt war noch beschränkt, aber man lotete die erreichbaren Grenzen aus. Dennoch gab es noch keine institutionalisierten, nationalen Staatsgebilde. Kann man dennoch von internationalen Beziehungen sprechen? Die Königreiche basierten auf persönlicher Gefolgschaft und Bindung. Gab es trotzdem bereits die Idee einer Souveränität des Herrschers in seinem Reich und gegenüber anderen Königen? Obwohl es noch keine internationalen Gerichtsinstanzen gab, bestanden genaue Vorstellungen von der globalen Geltung von Rechten. Ist darin der Beginn eines (vormodernen) Völkerrechts zu sehen?

 

Die Veranstaltung beginnt erst in der zweiten Vorlesungswoche am 18.10.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2023/24