Auf der Grundlage der lehramtlichen Vorgaben auf dem II. Vatikanum zum erneuerten Eheverständnis werden die Normen des kanonischen Eherechtes als Teil des Sakramentenrechts dargestellt. Dabei kommen ergänzend neuere Entwicklungen im staatlichen Recht wie der Wegfall der obligatorischen Zwangszivilehe in den Blick, die kirchenrechtlich gewürdigt werden. Obgleich das kanonische Eherecht vorwiegend als Eheschließungsrecht konzipiert ist, werden auch die Fragen der rechtlich verbindlich vorgeschriebenen Ehevorbereitung angesprochen. Die seit 2010 durch Papst Benedikt XVI zurückgenommene Formpflichtbefreiung von aus der Kirche ausgetretenen Katholiken wird einen weiteren Themenschwerpunkt der Vorlesung bilden.

 

 

Kurs im HIS-LSF

Semester: WT 2023/24