Dass Grundrechte anhand des Schemas aus „Schutzbereich – Eingriff – Rechtfertigung“ geprüft werden und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit als Abwägung ausgestaltet ist, wird bei der Lösung von Grundrechtsfällen in der Regel als selbstverständlich vorausgesetzt. Tatsächlich ist die Art und Weise, wie wir die Grundrechte heutzutage prüfen, jedoch von komplexen theoretischen Vorannahmen abhängig.

Erst die Kenntnis dieser Theorien ermöglicht es, die Lösung des Einzelfalls mit der abstrakten Frage danach zu verbinden, welche Aufgaben und Funktionen den Grundrechten überhaupt zukommen sollen. So spiegelt die Grundrechtsprüfung insbesondere das Verhältnis wider, das innerhalb der Rechtsordnung zwischen Individuum und Staat bzw. Gesellschaft besteht. 

Das Kolloquium dient dazu, diese hinter der Grundrechtsanwendung stehenden Theorien sichtbar zu machen und zu hinterfragen.

Hierzu werden wir im Rahmen des Kolloquiums Texte zur Grundrechtstheorie lesen und gemeinsam diskutieren. In Vorbereitung auf die Veranstaltung wird ein Reader mit den im Laufe des Semesters zu besprechenden Texten zur Verfügung gestellt werden. Für die Stunden sind jeweils einzelne dieser Texte vorzubereiten.

 

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2023/24