Thema dieses Seminars ist der dritte Teil der hegelschen »Grundlinien der Philosophie des Rechts«, die im November 1820 publiziert wurden und primär als Begleitbuch für die hegelschen Vorlesungen zur Rechtsphilosophie in Gestalt von 360 Paragraphen erschienen. Diesen dritten Teil hat Hegel mit »Die Sittlichkeit« überschrieben. Die ersten beiden Teile seiner Rechtsphilosophie hingegen beschäftigen sich, ihren Titeln zufolge mit dem »Abstrakten Recht« und der »Moralität«. Der letzte Teil der »Grundlinien« stellt diejenigen Passagen des hegelschen Systems dar, in denen Hegel auf grundsätzliche Art und Weise der komplexen Vielfalt derjenigen sozialen Praxen, Regeln, Normen und Institutionen nach, die die soziale, staatliche verfasste Wirklichkeit als Ganze betreffen. Man hat es hier also mit einer Sozialphilosophie breiteren Zuschnitts zu tun. Zur Sprache kommen einerseits die Verhältnisse verschiedener normativer Strukturen zueinander, andererseits spezifische soziale Gebilde, wie die Familie, der Staat, die wirtschaftliche Organisationsform der Gesellschaft u.a. Das Seminar soll sowohl die Möglichkeit bieten, ein (erstes oder besseres) Verständnis der Eigentümlichkeiten hegelschen Philosophierens an einem exemplarischen Gegenstandsbereich zu erwerben, als auch die Möglichkeit, sich mit den genannten Gegenständen selbst philosophisch zu befassen. Das Seminar setzt die Bereitschaft voraus, etwas längere Textraten selbstständig gründlich vorzubereiten und ist ohne Vorkenntnisse in der hegelschen Philosophie besuchbar. Zum Einstieg wird ein Überblick über das hegelsche System sowie insbesondere die »Grundlinien der Philosophie des Rechts« gegeben, um den dann zu bearbeitenden Textteil in seinem Kontext zu verorten.

Der Text wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern digital zur Verfügung gestellt.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2023/24