Wohl „kaum etwas charakterisiert eine Gesellschaft anschaulicher als das, was sie als abweichendes Verhalten definiert“ (Gerd Schwerhoff). Aus diesem Grund fragt das Proseminar aus einer dezidiert sozialgeschichtlichen Perspektive, welche Taten in den mittelalterlichen Jahrhunderten als „Verbrechen“ (Diebstahl, Mord, Totschlag, Sexual- bzw. Sittenvergehen etc.) definiert und unter welche Strafen (Bußen, Geld-, Kerker-, Schand- und Körperstrafen, Hinrichtungen etc.) diese gestellt wurden. Ebenso werden Wege der Rechtsfindung (Gottesurteile, Akkusations- vs. Inquisitionsverfahren etc.) sowie nicht zuletzt die rituelle Inszenierung von Urteilsverkündung und -vollstreckung thematisiert. Dabei findet eine Vielzahl von Quellentypen aus den mittelalterlichen Teilepochen, von den frühmittelalterlichen leges und Bußbüchern über die hochmittelalterlichen Rechtsbücher bis hin zu chronikalischen Erzählungen und Gerichtsprotokollen aus dem späten Mittelalter, Berücksichtigung.

Vor dem Hintergrund dieser Thematik gibt der propädeutische Teil des Proseminars einen Einblick in die Arbeitsweisen, Hilfsmittel und Methoden des Fachs Mittelalterliche Geschichte. Als Leistungsnachweise sind neben regelmäßiger und aktiver Teilnahme die Übernahme eines Kurzreferats, eine Abschlussklausur und eine Hausarbeit erforderlich. Anwesenheit in der ersten Sitzung ist zwingend erforderlich; Abwesenheit kann nur durch ein ärztliches Attest oder eine Praktikumsbescheinigung entschuldigt werden und ist vor Seminarbeginn mitzuteilen.

Kurs im HIS-LSF

Semester: ST 2023
ePortfolio: No