Auf 50 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl; Anmeldung erforderlich.
Dieses Seminar entspricht den LV's 2 und 3 im Modul EW B9a der PO 21.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, so formuliert es Art. 6 des Grundgesetzes. Dabei erziehen Eltern Kinder in vielfältigen Lebensverhältnissen und unter ungleichen strukturellen Bedingungen. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, alle Eltern, unabhängig von ihren jeweiligen Lebenskonstellationen, dabei zu unterstützen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§1 SGB VIII). Somit können Eltern auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe werden. Welche fachlichen Vorstellungen von „guter Elternschaft” spielen in der Zusammenarbeit von Eltern und Fachkräften eine Rolle? Entsprechen elterliche Praktiken diesen nicht, können Narrative von Eltern u.a. als „Risiko” oder als „Gefahr” entstehen. Neben der fachlichen Perspektivierung von Eltern in ausgewählten Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, wird im Seminar ein grundlegendes Verständnis von Eltern(schaft) sowie der institutionellen Einbindung von Elternschaft und Familie erarbeitet. Dabei wird der Blick auch auf unterschiedliche Konstruktionen von Elternschaft und damit verbundene Dimensionen gerichtet. Zudem werden diverse Anforderungen an Elternschaft und Formen ihrer Unterstützung aber auch Normierung durch die Kinder- und Jugendhilfe thematisiert.
- Lehrende/r: Jan Düker
- Lehrende/r: Corinna Schwamborn