Die UN-Menschenrechtskonvention fordert seit 2006 alle Mitgliedstaaten dazu auf, Menschen mit Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aufbauend u.a. auf der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU Web Accessibility-Richtlinie 2016), den Behindertengleichstellungsgesetzen (BGG) des Bundes und der Länder sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) wurde geregelt, wie dies von öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen umzusetzen ist. So müssen nicht nur Websites, Software und Dokumente der Verwaltung barrierefrei gestaltet sein, sondern auch in Forschung und Lehre – das betrifft PDF-Dokumente und Fragebögen in großen Forschungsprojekten sowie studentischen Abschlussarbeiten gleichermaßen und auch, wenn diese nur von einem begrenzten Personenkreis genutzt werden. Barrierefreiheit muss daher zukünftig einerseits in der Konzeption von empirischen Erhebungsinstrumenten mitgedacht werden. Andererseits besteht akuter Forschungsbedarf darin zu untersuchen, a.) wo eigentlich Barrieren in den standardisierten Erhebungsinstrumenten der Kommunikationswissenschaft liegen und b.), wie diese (Zugangs- und Verständnis-) Barrieren behoben werden können. Die explorative Pilotstudie des Forschungseminars soll auf diese beiden Fragen Antworten finden.
Im Forschungsseminar werden wir zunächst gemeinsam die Grundlagen der Barrierefreiheit erarbeiten und dann in kleinen Forschungsteams aktuelle Onlinebefragungen recherchieren und mit Hilfe qualitativer Interviews versuchen herauszufinden, wo Befragte auf Barrieren in Onlinebefragungen stoßen. Ein gemeinsamer Forschungsbericht mit den Ergebnissen rundet das Pilotprojekt ab, welches wir in Kooperation mit der Lebenshilfe Münster durchführen. Der Turnus des Seminars wird daher unregelmäßig vom wöchentlichen Rhythmus abweichen, da einige Sitzungen vor Ort in der Lebenshilfe Münster stattfinden werden.
- Lehrende/r: Benjamin Bigl