Darf man unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aufnahme einer lebensrettenden Behandlung verzichten oder eine bereits begonnene lebensrettende Maßnahme nachträglich beenden? Darf man Menschen auf deren ausdrücklichen Wunsch hin töten? Darf man den Suizidwunsch eines Menschen unterstützen, in dem man beispielsweise die für den Suizid erforderlichen tödlichen Medikamente bereitstellt? Welche dieser Handlungen sind mit dem ärztlichen Ethos vereinbar? Wie lässt sich die Unterscheidung zwischen der sog. „passiven“ und der sog. „aktiven“ Sterbehilfe rechtfertigen? Kann man in normativer Absicht sinnvoll zwischen den „beabsichtigen“ und den „bloß in Kauf genommenen“ Folgen von Sterbehilfe-Handlungen unterscheiden? Wie weit trägt das „Argument der schiefen Ebene“ in der Diskussion über die Sterbehilfe? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Suizid „freiverantwortlich“ genannt werden? – Diese und weitere Fragen werden im Seminar anhand von Grundlagentexten zur ethischen Debatte über Sterbehilfe und Suizidbeihilfe diskutiert.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2022/23