Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes gibt ‚dem Volk‘ die fundamentale Position innerhalb unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung: „Alle Macht geht vom Volke aus“. Damit ist ‚Volk‘ ein rechtlicher wie auch ein politischer Begriff. Doch während der Gesetzestext fixiert und an das formale Kriterium der Staatsbürgerschaft gebunden ist, zeigt die Parole „Wir sind das Volk“, die fluide, nicht fixierte Bedeutung von ‚Volk‘: Volk als Gegensatz zu einer politischen Exekutive, als Gegensatz zu sozialen Eliten, als Gegensatz zu (Volks)Fremden. Das Seminar soll anhand historisch und ideengeschichtlich wirkmächtiger Volkskonzepte bzw. Begriffsverwendungen die jeweiligen historischen Bedeutungsfelder von ‚Volk‘ vorstellen und die Frage diskutieren, inwiefern Volk ein politisches, rechtliches und soziales Konstrukt ist und welche Konsequenzen aus der Konstruiertheit des Volkes oder des Volksbegriffs zu ziehen sind.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2022/23