Wenn in kirchlichen Kreisen oder aus der Beobachterperspektive die Disziplin Kirchenrecht zur Sprache kommt, wird diese meist mit der kirchlichen Eheschließung in Verbindung gebracht. Hier verberge sich auf der einen Seite eine veraltete, den theologischen Diskurs hemmende Auffassung von Ehe und auf der anderen Seite ein Hintertürchen, um dann doch nochmal kirchlich heiraten zu können. Martin Luther sprach von der Ehe als weltlich‘ Ding, der Kanonist spricht von ihr als rechtlich Ding. Welche dogmatischen Vorgaben mit welchen rechtlichen Implikationen verbunden sind und wie die Ehe verstanden und gerichtlich behandelt wird, ist Thema dieser Vorlesung.

Ausgehend von den rechtlichen Wurzeln im Römischen Recht und den theologischen Fundamenten bei Augustinus und Thomas von Aquin über das Aggiornamento des II. Vaticanums werden die cc. 1055-1165 CIC/1983 kanonistisch analysiert.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2022/23