Recht und gerichtliche Praxis sind immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaft, ihre Betrachtung erlaubt daher Einblicke in Gestalt und Wandlungsprozesse frühneuzeitlicher Gesellschaften. Die geschichtswissenschaftliche Beschäftigung mit Recht und gerichtlicher Praxis verweist hingegen auf auf die sich wandelnden Fragen der Gegenwart an historische Phänomene. Hier ansetzend wird in der Vorlesung einerseits ein Überblick über Konzepte und methodische Zugriffe geboten, andererseits werden zentraler Untersuchungsgegenstände und Phänomene im Kontext von Recht und gerichtlicher Praxis in der Frühen Neuzeit näher betrachtet. Debatten um Staatsbildungsprozesse, Justiz und Verwaltung als soziale Praxis und das Konzept der Normenkonkurrenz werden ebenso angesprochen wie das Phänomen zerklüfteter Rechtsräume, Formen der Ab- und Ausgrenzung durch Recht oder der spezifische Zusammenhang von Recht und Gnade in der Frühen Neuzeit.

Kurs im HIS-LSF

Semester: ST 2022
ePortfolio: No