Das Handeln eines jeden Mitglieds der römisch-katholischen Kirche ist an jedem Tag bewusst oder unbewusst vom Kirchenrecht bestimmt. Ob es nun um die persönliche Glaubenspraxis im Sinne von Sakramentenempfang und der Teilnahme an liturgischen Feiern geht, die persönliche Lebensgestaltung ob man den Ehestand wählt oder den beruflichen Alltag als Lehrer oder Lehrerin, die zugleich amtliche Zeugen des Glaubens im Namen der Kirche sind.

Gemäß den Bildungsgstandards wird für die katholischen Religionsunterricht das Inhaltsfeld „Kirche in ihrem Anspruch und Auftrag“ vorgesehen. Was hat nun das Kanonische Recht mit diesem Inhaltsfeld zu tun und wie prägt das Kirchenrecht den Anspruch und den Auftrag der Kirche?

In der Vorlesung werden ausgehend von der These der Glaube bestimme das Kirchenbild und das Kirchenbild bestimme den Begriff vom Kirchenrecht folgende Fragen erörtert:

Warum braucht die Kirche ein eigenes Recht und ist die rechtliche Struktur theologisch zu rechtfertigen? Welche Strukturmerkmale gibt es im Bereich Gliedschaft, institutionellem Aufbau, Rechtsstellung des Individuums und Rechts- und Glaubensprinzipien? Welche rechtlichen Institutionen dienen zur Erfüllung des Auftrags der Kirche und wie wird der Auftrag rechtlich geregelt? Anhand ausgewählter Beispiele wie der Meinungsfreiheit in Spannung zum Glaubensgehorsam, der missio canonica als amtlicher Beauftragung zum Verkündigungsdienst oder dem Verhältnis von Papst und Diözesanbischöfen werden die Antworten auf die gestellten Fragen veranschaulicht.

Die dritte Vorlesungstunde dient der gemeinsamen Lektüre und Diskussion zentraler Quelltexte.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2022