Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem komplexen Verhältnis von Recht und Literatur, die laut Jacob Grimm „aus einem Bette miteinander aufgestanden” sind. Besprochen werden literarische Texte von der Zeit des Barock bis zur Gegenwart, in denen Rechtsfälle und Rechtsfragen behandelt werden (z. B. Schiller, „Der Verbrecher aus verlorener Ehre”, Kleist, „Michael Kohlhaas”, von Droste-Hülshoff, „Die Judenbuche”, von Schirach, „Terror” u.a.), aber auch Beispiele, in denen literarische Texte selbst zu Gerichtsfällen wurden (wie bspw. Billers Roman „Esra”). Zur Debatte stehen aber auch systematische Fragen wie die rhetorische Verfasstheit von Recht und Literatur, das Verhältnis von juristischer und literarischer Hermeneutik sowie die Problematik von Normativität und Geltung in Recht und Literatur.

 

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2021/22
ePortfolio: Nein