Die Veranstaltung „Einführung in das öffentliche Recht: Staatsorganisationsrecht“ (eng. „Introduction to Public Law: Constitutional Law“) vermittelt das System und die Grundprinzipien derjenigen Rechtssätze, die das Staatsgefüge der Bundesrepublik prägen. Hierbei stehen insbesondere die rechtlichen Verhältnisse der Verfassungsorgane zueinander im Fokus. Nach welchen Regeln funktionieren Wahlen und was ist die Rolle der Parteien? Welche Rechte hat das Parlament gegenüber der Regierung und wie können diese geltend gemacht werden? Was bedeutet es, wenn ein Gesetz wegen der Unzuständigkeit des Landesgesetzgebers für verfassungswidrig erklärt wird? Gearbeitet wird, wie üblich in der Rechtswissenschaft, anhand von praktischen aktuellen Fällen, weswegen auch die juristische Falllösungstechnik geübt wird.

Zu ggf. benötigten Gesetzestexten wird Näheres in der ersten Vorlesungseinheit besprochen werden.

Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten. Die Vorlesungsabschlussklausur findet voraussichtlich am 02.02.2021 statt. Für die Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung erforderlich. Die Nachschreibeklausur findet voraussichtlich Ende März statt.


Semester: WiSe 2021/22