Die Veranstaltung STAATSORGANISATIONSRECHT MIT EUROPARECHT UND GRUNDRECHTEN (ENGL. CONSTITUTIONAL LAW) vermittelt die Funktionen der Rechtsanwendung. Die Begriffe und Grundprinzipien des nationalen Staatsorganisationsrechts sowie des europäischen Gemeinschaftsrechts, ihre Organe und Rechtsquellen und das Verhältnis zueinander werden thematisiert. Besonders relevante aktuelle Probleme des Staatsorganisationsrechts, die anhand von Fällen beispielshaft erläutert werden, sind ebenfalls Thema der Vorlesung. Des Weiteren werden Grundkenntnisse im Bereich des Staatsorganisationsrechts, insbesondere die staatliche Binnenstruktur der Verfassungsziele vermittelt. Anhand ausgesuchter Beispielsfälle werden die europäischen Grundfreiheiten erläutert und mit den Grundrechten verglichen.

 

Benötigt werden aktuelle Gesetzestexte, empfohlen werden: Nomos Gesetze „Öffentliches Recht”.

 

Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten. Die Vorlesungsabschlussklausur findet in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt, für die Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung erforderlich.

 

 

 

Die Klausur findet voraussichtlich am 10.02.2021 statt.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2020/21