Die Veranstaltung behandelt thematisch, kontrastiv an den Beispielen Reproduktionsmedizin und Erben-gemeinschaft, typische Beziehungen zwischen Rechtssystem und privatem Milieu: wie beziehen sich Paare und Hinterbliebene (Rechtsanwältinnen und Medizinerinnen) auf das Erbrecht und auf das Reproduktions-gesetz? Theoretisch orientiert sich die Exposition der Frage an der Theorie multipler Differenzierung, methodisch an der makroanalytischen Tiefenhermeneutik (Münsteraner Arbeitsgruppe). Die Veranstaltung ist als Lehrforschungsprojekt konzipiert, umfasst also neben der Aufarbeitung der theo-retischen und empirischen Grundlagen der Fragestellung die Vorbereitung und Durchführung einer empiri-schen Erhebung (Interviews). Die ganze Sache bedarf einer längeren theoretischen und methodischen Vor-bereitung, vor allem aber einer aufwändigen Interpretationsform, so dass Teile des Projektes, letzte Erhe-bungen und vor allem ausführliche Auswertungen und die Darstellung der Ergebnisse (eventuell gemein-same Publikation) im zweiten Teil des Lehrforschungsprojektes Sommersemester 2021 erfolgen. Möglicherweise werden einige der wöchentlichen Sitzungen aus praktischen Gründen in Blockveranstal-tungen umgewandelt. Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Veranstaltung bekannt gegeben.


Semester: WiSe 2020/21