Die Zulassung von Studierenden, die nicht an der FFA International Law teilnehmen, kann nur bei Vorliegend der übrigen Voraussetzungen und im Rahmen freier Kapazitäten erfolgen. Zur Kursteilnahme ist in jedem Fall der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau C 1 (oder mind. 70 Punkte im C-Test) erforderlich. FFA-Studierende beantragen die Kursteilnahme über das Sprachenzentrum, alle übrigen Studierende per E-Mail im FFA-Büro.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2020/21