Staatliche Macht konstituiert sich in Formen des Rechts und begründet so erst ihren Legitimitätsanspruch. Mit dem umfassenden Anspruch auf politische Teilhabe, der Erkämpfung von subjektiven Rechten – vor allem der Menschenrechte – und dem Verlangen nach Rechtsgleichheit, -sicherheit und Freiheitssicherung waren die Untertanen vor rund zweihundert Jahren angetreten, das Prinzip der Volkssouveränität durchzusetzen, um sich schließlich als Staatsbürger ihrer neu gewonnenen politischen Autonomie zu vergewissern und veränderte Dimensionen der Rechtsgeltung zu institutionalisieren. Das Seminar thematisiert einleitend den konstitutionellen Diskurs um die amerikanische und französische Verfassung im 18. Jahrhundert, um sich dann der Verfassungsgeschichte und –kultur der deutschen Staaten zuzuwenden.

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2020