Inklusion im Philosophieunterricht meint zunächst eine philosophische Durchdringung und Stärkung der Forderungen, die seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), des entsprechenden Bundesgesetzes und der landesrechtlichen Regelung für den schulischen Bereich die öffentliche Diskussion teilweise höchst kontrovers bestimmen. Es soll deutlich werden, dass die BRK und die sich auf sie berufenden Gesetze keine Gesetze ‚von oben‘ sind, sondern lediglich ausbuchstabieren, was philosophisch mit Menschenwürde und Menschenrechte gemeint ist.

Andererseits geht es um unterrichtspraktische Fragen im inklusiven Philosophieunterricht in allen Jahrgangsstufen. Dabei wird hier ein weitere Inklusionsbegriffs zugrunde gelegt, der vielfältige Dimensionen von Diversität berücksichtigt. Inklusiver Philosophieunterricht betrifft einerseits mögliche Themen wie auch speziellere Methoden und Lernarrangements. Einschlägige Erfahrungen des Seminarleiters wie auch eines besonderen Gastes sollen hier der Veranschaulichung und Konkretisierung dienen.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WT 2019/20