Das Verhältnis von Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften und Staat ist einerseits durch Konkordate und das Grundgesetz geregelt andererseits beständig neuen Herausforderungen ausgesetzt. In der Vorlesung soll es um die Grundfragen dieses Verhältnisses gehen (Religionsfreiheit, Körperschaft, Anstaltsseelsorge, Religionsunterricht, Kirchensteuer, Katholische Theologie an staatlichen Fakultäten). Dabei werden aktuelle Fragestellungen wie die nach einem islamischen Religionsunterricht aufgegriffen und beantwortet.

Kurs im HIS-LSF

Semester: WiSe 2019/20