Fotografien und vor allem Filmaufnahmen der nationalsozialistischen Verbrechen an Juden, Zwangsarbeitern und anderen haben sich tief in unser kollektives Gedächtnis gebrannt. Sie zeigen befreite Lagerinsassen, aber auch Leichen, das Verhören von Tätern und die angeordnete Besichtigung der Verbrechensorte durch Anwohner. Die Alliierten, die diese Bilddokumente aufnahmen, setzten sie nicht nur als Beweismittel in Kriegsverbrecherprozessen ein, sondern auch zur „Umerziehung” der deutschen Bevölkerung, was sehr zwiespältige Reaktionen hervorrief. Die Übung möchte der Frage nachgehen, unter welchen Umständen diese Bilder entstanden, wie sie zeitgenössisch öffentlich rezipiert wurden und welche Wirkung sie haben sollten und tatsächlich hatten. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf visuelle Zeugnisse gelegt werden, die 1945 in Westfalen aufgenommen wurden.

Gleichzeitig möchte die Übung an diesen Beispielen grundsätzlich Wert und Grenzen von Filmen und Fotografien als Quellen der Zeitgeschichte diskutieren und in den archivischen Umgang mit solchen visuellen Quellen einführen

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2019