Im Rahmen des Proseminars wird ein erster Einblick in die frühneuzeitliche Geschichte von Kriminalität und Strafrecht geboten. Gemeinsam zu klären sind hierfür eine Reihe ganz grundsätzlicher Fragen: Was galt in der Frühen Neuzeit eigentlich als kriminell und was ist heute anders? Wie wurden Verbrechen verfolgt und wie bestraft? Wer hatte überhaupt das Recht, Strafrechtsprozesse zu führen? Welche Unterschiede bestanden zwischen einzelnen Gerichten bzw. Gerichtstypen und welche zwischen verschiedenen Rechtsräumen? Was für Gesetze gab es und welche Chancen bestanden, dass sie auch umgesetzt wurden? Welche Vergehen wurden besonders häufig verfolgt und wie wurden sie typischer Weise bestraft? Wie sahen die Möglichkeiten für die Beklagten aus, sich zu verteidigen bzw. verteidigen zu lassen und welche Rolle spielten Begnadigungen? Und was zeigt dies schließlich alles für die übergeordnete Frage nach der Entstehung der Staatsgewalt in frühneuzeitlichen Herrschaften?

Um erste Antworten auf diese vielfältigen Fragen zu geben, lesen und diskutieren wir im Seminar zunächst gemeinsam Texte. In einem zweiten Seminarblock werden dann (auch mit Rücksicht auf die konkreten Interessen der Teilnehmenden) bestimmte Themen vertieft betrachtet und in Einzelsitzungen, die von den Teilnehmenden in Arbeitsgruppen vorbereitet werden, behandelt. Denkbar sind hier Seminarsitzungen zu speziellen Delikten (etwa Kindsmord, Totschlag oder Hexerei), zur Bedeutung der Folter und ihrer Abschaffung, zu regionalen Unterschieden in der Strafverfolgung oder auch zu konkreten Kriminalprozessen, die gemeinsam im Detail untersucht werden (Transkriptionen der Akten können zur Verfügung gestellt werden).

Kurs im HIS-LSF

Semester: SoSe 2019