Im Kontext der gegenwärtigen Globalisierung, angesichts der zunehmenden Verflechtung zwischen Nationalstaaten und ihrer immer engeren Einbettung in inter- und transnationalen Souveränitätsinstanzen, werden Menschenrechte als Mitteln der Implementierung und des Schutzes elementarer Rechte der Individuen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft kontrovers diskutiert. Als Philosophie der Menschenrechte kann den breiten Diskurs darüber definiert werden, was Menschenrechte eigentlich sind (moralische Normen, positive Gesetze oder politische Forderungen), auf welche normative Grundlage sie ruhen, ob und unter welchen Bedingungen sie universell oder transnational gelten, welches rechtliches, moralisches und politisch emanzipatorisches oder (post-)kolonisatorisches Potenzial sie besitzen und schließlich welche Rechte als Menschenrechte gelten sollten und wie sie garantiert werden können. Im Seminar werden diese Fragen in Auseinandersetzung mit ausgewählten Texten zeitgenössischer Philosoph*innen der Menschenrechte (u.a. Beitz, Moyn, Sen, Fraser, Habermas, Menke, Arendt, Derrida, Rancière, Brown, Dhawan) systematisch und problemorientiert diskutiert.

Empfohlene einführende Literatur: Menke/Pollmann (Hg.)(2017): Philosophie der Menschenrechte zur Einführung. Hamburg: Junius.

Semester: ST 2019