Prüfungsordnung 14 (Beginn Wintersemester 14/15):
Die Praktikumsdauer umfasst mindestens acht Wochen. Das Praktikum kann auch in zwei Teilpraktika geteilt werden, die zusammen mindestens acht Wochen umfassen. Ein Teilpraktikum muss mindestens zwei Wochen umfassen. Der Praktikumsbericht wird in diesem Fall über eines der beiden Teilpraktika verfasst.
Eine Praktikumswoche umfasst ca. 40 Arbeitsstunden. Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist mit dem Praktikumsgeber zu vereinbaren.
Die Prüfungsleistung ist ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 5.000 Wörtern, der in einem ersten Teil (ca. ein Drittel des Berichts) über den Ablauf des Praktikums berichtet und in einem zweiten Teil das Praktikum vor dem Hintergrund einer politikwissenschaftlichen Fragestellung reflektiert. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet. Es gelten die Anforderungen einer wissenschaftlichen Hausarbeit (korrektes Zitieren, Quellenangaben, angemessener Stil etc.)
Einen Leitfaden zum Praktikumsbericht finden Sie auf der Homepage des IfPol unter
http://www.uni-muenster.de/IfPol/sic/praktikum.html.
- Lehrende/r: Christiane Frantz
- Lehrende/r: Matthias Freise
- Lehrende/r: Doris Fuchs
- Lehrende/r: Antonia Graf
- Lehrende/r: Ulrich Hamenstädt
- Lehrende/r: Ivo Hernandez
- Lehrende/r: Uwe Hunger
- Lehrende/r: Mujtaba Isani
- Lehrende/r: Le Anh Nguyen Long
- Lehrende/r: Karsten Mause
- Lehrende/r: Hendrik Meyer
- Lehrende/r: Claudia Ritzi
- Lehrende/r: Armin Schäfer
- Lehrende/r: Bernd Schlipphak
- Lehrende/r: Klaus Schubert
- Lehrende/r: Max Schulte
- Lehrende/r: Manon Westphal
- Lehrende/r: Ulrich Willems
- Lehrende/r: Annette Zimmer