Eröffnungsvortrag zur Jean-Monnet-Professur

Am 16. April 2026 eröffnete Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., die neue Vortragsreihe „EU‑Recht als Teil unserer Rechtsordnung – Perspektiven aus Forschung, Politik und Praxis“, die im Rahmen seiner von der Europäischen Union geförderten Jean‑Monnet‑Professur durchgeführt wird. Unter dem Leitmotiv Changing the way we teach EU Law: Teaching EU Law as an integral part of one’s national legal order sollen alle im Rahmen der Jean-Monnet-Professur stattfindenden Tätigkeiten im Bereich der Lehre, des wissenschaftlichen Austauschs und der Wissenschaftskommunikation ein neues Verständnis dafür vermitteln, dass das Unionsrecht nicht länger als separates Rechtsgebiet neben dem nationalen Recht existiert, sondern zunehmend untrennbar mit ihm verwoben ist. Dieser Gedanke bildet das Herzstück der Veranstaltungsreihe: Die tiefgreifende Durchdringung des nationalen Rechts durch EU‑Recht soll nicht nur in der Forschung, sondern vor allem im juristischen Studium und im beruflichen Alltag erlebbar gemacht werden.

Der Auftaktvortrag von Prof. Sydow trug den Titel „European Comparative Law – Ideen zu einem produktiven Umgang mit der Vielfalt europäischer Rechtskulturen“. Darin skizzierte er, dass zwar – natürlich – in allen Mitgliedstaaten dasselbe Unionsrecht gelte, diese identischen Rechtsnormen aber ganz unterschiedlich gelebt, verstanden und gelesen würden. Schaue man etwa in Europarechtslehrbücher aus den verschiedenen Mitgliedstaaten, sei auffällig, dass derselbe Stoff ganz unterschiedlich gegliedert und priorisiert werde. Stünden in Deutschland die verschiedenen Handlungsformen der EU – also Verordnungen, Richtlinien usw. – im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung und didaktischen Aufbereitung des Stoffes, ginge es in französischen Lehrbüchern zentral um die Nichtigkeitsklage zum Europäischen Gerichtshof als zentrales Rechtsschutzinstrument. Vor diesem Hintergrund interessiere in Deutschland, unter welchen Voraussetzungen ein Unionsrechtsakt rechtmäßig ist, dagegen in Frankreich, mit welchen Klagegründen eine Maßnahme der EU angreifen könne und was also typische Fehler und Nichtigkeitsgründe einer Maßnahme der EU seien. Diese Liste an Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen, gerade weil in Westeuropa kaum zur Kenntnis genommen werde, was in den kleineren europäischen Diskursräumen – seien es das ungarische, finnische oder bulgarische Europarecht – stattfinde und wie dort unter Fortschreibung der jeweiligen nationalen Rechtstraditionen über Europarecht gedacht werde.

Professor Sydow plädierte im Anschluss dafür, diese Vielfaltsdiagnose nicht länger nur als Defizit und Problem für die einheitliche Geltung und Anwendung des Unionsrechts in Europa zu betrachten. Stattdessen forderte er dazu auf, sich gerade dieser Vielfalt wissenschaftlich anzunehmen und sie mit dem Werkzeug der Rechtsvergleichung systematisch zu erschließen und überhaupt erst explizit sichtbar zu machen. Das könne nicht nur einen Beitrag zu einem besseren gegenseitigen Verständnis eines Europas leisten, das sich durch Einheit in Vielfalt auszeichne, sondern auch als Quelle für innovative Lösungen dienen, wenn man feststelle, dass eine andere Rechtsordnung für ein europarechtliches Problem eine wesentlich leistungsfähigere Lösung gefunden habe als die eigene Rechtskultur. Denn – und damit schloss Professor Sydow den Kreis zum Motto der Jean-Monnet-Professur – an der Ausgangsdiagnose, dass Unionsrecht und nationales Recht mittlerweile untrennbar miteinander verwoben seien, ließe sich – aus guten Gründen! – nichts mehr ändern. Die Folge dieses an sich wichtigen und erwünschten Prozesses der Einbindung des Europarechts in das nationale Rechtsdenken sei aber eben eine gewisse Vielfalt, die man dann nicht beklagen dürfe, sondern sich produktiv zu Nutze machen solle. Genauso, wie das Reisen, Studieren und Arbeiten in anderen Ländern der EU zu einer grenzüberschreitenden Vernetzung und europäischen Integration im Kleinen beitrage, könne auch die wissenschaftliche und rechtspolitische Neugier auf das Verständnis derselben Rechtsordnung in anderen Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag zum praktischen Funktionieren eines geeinten Europas erbringen.

An den Vortrag schloss sich eine intensive und lebhafte Diskussion an. Professor Sydow lud zudem direkt zum nächsten Vortrag aus dieser Reihe an, der am 7. Mai stattfinden wird. Dann wird Prof. Dr. Thomas Groß, Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück und in Osnabrück auch Kommunalpolitiker über „Verantwortungsstrukturen der EU-Verbundverwaltung zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen“ sprechen.

© Uni MS

Vortrag von Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück

Am 7. Mai 2026 begrüßte die Universität Münster Prof. Dr. Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück, zu einem Gastvortrag. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Vortragsreihe „EU-Recht als Teil unserer Rechtsordnung – Perspektiven aus Forschung, Politik und Praxis“ statt, welche im Rahmen der von der Europäischen Union geförderten Jean-Monnet-Professur von Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., stattfindet.

Unter dem Leitmotiv „Changing the way we teach EU Law: Teaching EU Law as an integral part of one’s national legal order“ sollen alle im Rahmen der Jean-Monnet-Professur stattfindenden Tätigkeiten im Bereich der Lehre, des wissenschaftlichen Austauschs und der Wissenschaftskommunikation ein neues Verständnis dafür vermitteln, dass das Unionsrecht nicht länger als separates Rechtsgebiet neben dem nationalen Recht existiert, sondern zu-nehmend untrennbar mit ihm verwoben ist. Dieser Gedanke bildet auch das Herzstück der Veranstaltungsreihe: Die tiefgreifende Durchdringung des nationalen Rechts durch EU-Recht soll nicht nur in der Forschung, sondern vor allem im juristischen Studium und im beruflichen Alltag erlebbar gemacht werden.

In seinem Vortrag mit dem Titel „Verantwortungsstrukturen der EU-Verbundverwaltung zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen“ legte Prof. Groß dar, dass die klassische Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Vollzug im europäischen Verwaltungsrecht angesichts der fortgeschrittenen Integration an Aussagekraft verloren habe. Im Zentrum stehe heute nicht mehr die Frage, welche Behörde den Vollzug übernimmt, sondern die Analyse der intensivierten europäischen Kooperationsverwaltung, in der europäische und mitgliedstaatliche Behörden gemeinsam Entscheidungen vorbereiten und treffen.

Zur Illustration dieser These führte Prof. Groß die europäische Wettbewerbsverwaltung an, die trotz ihres Rufes als Beispiel für direkten Vollzug in der Realität durch eine enge Kooperation zwischen der EU-Kommission und nationalen Behörden geprägt sei. Des Weiteren beleuchtete er die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Hierbei betonte er insbesondere die Problematik des effektiven Sekundärrechtsschutzes: Um Schadensersatzansprüche bei rechtswidrigem Handeln zu ermöglichen, sei eine klare Verantwortlichkeit zwingend erforderlich, was derzeit jedoch nicht immer gewährleistet sei.

Der Vortrag wurde durch eine lebhafte Diskussion mit über 35 Teilnehmenden aus verschiedenen Statusgruppen der Universität und der Münsteraner Zivilgesellschaft ergänzt. Die Nachfragen widmeten sich insbesondere den Rechtsschutzaspekten bei Frontex, zukünftigen politischen Gestaltungsmöglichkeiten sowie dem unionsverfassungsrechtlichen Rahmen der Kooperationsverwaltung. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass die Entwicklung der Europäischen Kooperationsverwaltung längst über technisch komplexe Binnenmarktfragen hinausreicht und sich zunehmend auch auf Realakte mit hoher Grundrechtssensibilität erstreckt.

Forschung

Seit 2015 ist Gernot Sydow Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches Verwaltungsrechts an der Universität Münster. Er hat Gastprofessuren an den Universitäten Pamplona (Universidad de Navarra) und Lyon (Université Jean Moulin Lyon III) wahrgenommen und lehrt regelmäßig an der Deutsch-Türkischen Universität Istanbul.

Gernot Sydow forscht zum deutschen und zum europäischen öffentlichen Recht, vor allem in rechtsvergleichender Perspektive, zudem zu rechtshistorischen Grundlagen. Die Forschungsvorhaben seiner Promovendinnen und Promovenden sind überwiegend rechtsvergleichend ausgerichtet und werden von ihm oft in Cotutelle mit ausländischen Partnerfakultäten betreut. Ausländischen Nachwuchswissenschaftlern ermöglicht er regelmäßig Forschungsaufenthalte in Münster im Rahmen ihrer Promotionszeit oder auch für die gesamte Promotion.

Aktuelles

Verfassungsrechtslehrbuch in türkischer Übersetzung

Am 26. Februar 2026 hat Prof. Dr. Gernot Sydow in der Universität Istanbul die türkische Übersetzung eines innovativen Lehrbuchs zum Verfassungsrecht präsentiert. Die deutsche Originalausgabe „Deutsches und europäisches Verfassungsrecht I – Prinzipien, Institutionen, Verfahren“ von Gernot Sydow und Fabian Wittreck erscheint im Beck-Verlag, mittlerweile in 4. Auflage. Mit diesem Ansatz, der das deutsche und das europäische Recht miteinander verknüpft, lehrt die juristische Fakultät Münster das Verfassungsrecht bereits seit 2017.

Concours Cassin geht in die nächste Runde

Der Moot Court Concours Européen des droits de l'Homme René Cassin ist der älteste franzöisischsprachige Wettbewerb zur EMRK. Wir freuen uns zu verkünden, dass er im nächsten Wintersemester in eine neue Runde gehen wird. Weitere Informationen finden Sie hier

Aktuelle Publikationen

  • Kommentierung des Art. 21 GG, in: Frauke Brosius-Gersdorf (Hg.), Dreier – Grundgesetz-Kommentar, Band 2, Mohr Siebeck, 4. Auflage 2026 (im Druck).
  • Comparative European Law. Plädoyer für eine rechtsvergleichende Methodik in der Europarechtswissenschaft, in: JZ 2026, 227 – 235 (gemeinsam mit Vanessa Ritter).
  • Future-Proofing in Public Law, Nomos, Baden-Baden 2026 (260 Seiten; gemeinsame Herausgeberschaft mit Nicole Koblenz und Nicolas Otto).
  • Alman ve Avrupa Anayasa Hukuku, On İki Levha Yayıncılık A.Ş., Istanbul 2025 (türkische Übersetzung des gemeinsam mit Fabian Wittreck verfassten Lehrbuchs Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I – Prinzipien, Institutionen, Verfahren, C. H. Beck, 4. Aufl. 2024). 

Kontakt

Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A.

Institut für internationales und vergleichendes öffentliches Recht

Universitätsstr. 14-16, 48143 Münster

Raum JUR 209

Gernot.Sydow@uni-muenster.de

 

Sekretariat: Felicitas Scholz

Institut für internationales und vergleichendes öffentliches Recht

Universitätsstr. 14-16, 48143 Münster

Raum JUR 208a

fscholz@uni-muenster.de

Tel.: +49 251 83 2 17 50

Sprechstunden: Montag, Mittwoch und Freitag, 09:00 - 14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten schicken sie bitte allgemeine Anfragen per Mail.