Hinweise betreffend Remonstrationen

Inhaltlich muss ausführlich begründet werden, welche vermeintlichen "Korrekturfehler" die Korrektur enthält und wie sich diese in der Bewertung niedergeschlagen haben: dh. es muss im Einzelnen substanziell dargelegt und begründet werden, dass bei der Korrektur ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist.

Eine Notenverschlechterung im Zuge der Neubewertung ist nicht ausgeschlossen. Die Remonstrationsfristen für Klausuren enden eine Woche nach Semesterbeginn (Beginn ist der 1.4. oder 1.10.) des nächsten Semesters. Bei Hausarbeiten und Seminaren enden die Remonstrationsfristen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Noten im EDV-System (wilma).

Die Remonstration muss schriftlich und ausgedruckt mitsamt der korrigierten Arbeit und dem Votum am LS Klicka – entweder persönlich im Raum 428 oder durch Einwurf in den Postkasten des LS Klicka (im Zweifel kommt es auf den Poststempel an) – eingereicht werden.

gez. Prof. Dr. Thomas Klicka

23.03.2026