Hinweise zur Barrierefreiheit
Regelmäßig erreichen uns im Web-Support Anfragen zum Thema Barrierefreiheit, z. B.: Muss mein Webauftritt barrierefrei sein? Wie kann ich meine bestehenden und neuen Inhalte barrierefrei machen? Betrifft das im Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes (BFSG) meine Webseiten?
Wir nehmen dies erneut zum Anlass, Ihnen die grundlegenden Informationen mit auf den Weg zu geben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Pflicht der Universität Münster, ihr gesamtes Webangebot barrierefrei zur Verfügung zu stellen, bildet die im Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen. Die Richtlinie ist durch die EU-Mitgliedsstaaten 2018 in nationales Recht umgesetzt worden. Landesgesetze und länderspezifische Verordnungen regeln die Barrierefreiheit im Netz für Bundesländer und Kommunen.
Landesgesetze und länderspezifische Verordnungen regeln die Barrierefreiheit im Netz für Bundesländer und Kommunen. In Nordrhein-Westfalen gelten das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW). Somit muss sich auch die Universität Münster um die Barrierefreiheit ihrer Internetseiten kümmern.
Somit gilt u. a.:
- Öffentliche Webauftritte, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen zugänglich gestaltet sein.
- PDF-Dokumente müssen ebenfalls barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind PDF-Dokumente, die vor September 2018 angelegt wurden.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, digitale Barrierefreiheit wird nun auch für Unternehmen zur Pflichtaufgabe. Für Universitäten besteht diese Pflicht bereits einige Jahre länger.
Tipps und Hilfe zur Umsetzung
Die Stabsstelle Web und Design hat im Intranet hilfreiche Informationen und Quellen zusammengestellt, die Ihnen bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Inhalte helfen können.
Weiterbildungen
Bei der Bereitstellung von PDF-Dokumenten ist besonders darauf zu achten, dass die Ursprungsdatei (meistens MS Word) bereits barrierefrei ist. Die CIT bietet Word-Schulungen an, die das Thema Barrierefreiheit ebenfalls berücksichtigen.
Darüber hinaus bietet das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw zahlreiche Weiterbildungen an.
Diese Meldung war Teil des WWW-Multiplikatoren-Newsletters