DC: Prozeduraler Anthropozentrismus

Das dynamische Cluster (DC) „Prozeduraler Anthropozentrismus“ widmet sich der Frage, inwiefern zentrale Wertungsbegriffe des Privatrechts an menschliche Fähigkeiten und Erfahrungen gebunden sind.

Rechtsbegriffe wie „billige Entschädigung“ (§ 253 BGB), „billiges Ermessen“ (§ 315 BGB), „Angemessenheit“ (§§ 323, 637, 1574, 1360a BGB) oder „Gewissenhaftigkeit“ (§ 93 AktG) strukturieren Spielräume, Interessenabwägungen und gerichtliche Entscheidungsprozesse. Sie verweisen anscheinend auf menschliches Urteilsvermögen, praktische Vernunft und situative Sensibilität.

Vor dem Hintergrund rasanter Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz stellt sich jedoch die grundlegende Frage, ob und in welchem Sinne solche Begriffe auch von einem KI-System angewendet und ausgefüllt werden könnten.

Handelt es sich hierbei um funktionale Einfallstore für Einzelfallgerechtigkeit, die sich prinzipiell formalisieren und operationalisieren lassen? Oder implizieren sie darüber hinaus die Ausübung eines Rechtsgewissens, eines spezifisch menschlichen Rechtsgefühls, und damit eine Form normativer Selbstbindung, die technisch nicht substituierbar ist?

Das Cluster bringt Forschende in einem flexiblen, themenzentrierten Format zusammen. Durch gemeinsame Lektüren, Werkstattgespräche und intradisziplinäre Diskussionen loten wir die Grenzen und Voraussetzungen der Anwendbarkeit KI-basierter Entscheidungssysteme auf privatrechtliche Wertungsmaßstäbe aus und reflektieren damit zugleich die anthropologischen Grundlagen des Rechts.