© Ludger Hiepel

- SALVETE -

Auf dieser Seite finden Sie Informartionen zum Kursangebot in Latein und den Sprachanforderungen für die einzelnen Studiengänge.

  • Kursangebot

    SoSe 2024

    Sprachkurs: Latein II (4 SWS) | Dr. Nikolaos Vakonakis

    Montag, Mittwoch 14.00-16.00 (Raum: KTh III) | Beginn: 10.04.2024

     

     

     

  • Sprachanforderungen für die einzelnen Studiengänge

    2-Fach-Bachelor mit Lehramtsziel GymGes nach LABG 2016/PO 2018 (ab WiSe 2018/19)

    Für die Einschreibung zum MEd mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymGes) ist der Nachweis des Latinums erforderlich. Darum wird empfohlen, das Latinum bis zum Ende des Bachelors zu erwerben.

    Zudem sind Nachweise über Grundkenntnisse in den biblischen Sprachen Hebräisch und Griechisch bei der Einschreibung zum MEd GymGes zulassungsrelevant.

    Die beiden Sprachkurse (jeweils 4 SWS) zu den biblischen Sprachen müssen im Modul „Einführung in die biblischen Sprachen“ in QISPOS angemeldet und bestanden werden. Damit sind die geforderten Grundkenntnisse nachweisbar. 


    2-Fach-Bachelor mit Lehramtsziel GymGes nach LABG 2009/PO 2011 (ab WiSe 2016/17)

    Für die Einschreibung zum MEd mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymGes) ist der Nachweis des Latinums erforderlich. Darum wird empfohlen, das Latinum bis zum Ende des Bachelors zu erwerben.

    Zudem sind Nachweise über Grundkenntnisse in den biblischen Sprachen Hebräisch und Griechisch bei der Einschreibung zum MEd GymGes zulassungsrelevant.

    Studierende, die ihr Studium seit WiSe 2016/17, aber vor WiSe 2018/19 aufgenommen haben und noch nach der Prüfungsordnung von 2011 studieren: Im sogenannten „Propädeutischen Modul“ melden Sie einen der beiden Sprachkurse über 4 SWS an, der in QISPOS verbucht wird. Den anderen Sprachkurs über 4 SWS können Sie nicht in QISPOS anmelden, müssen ihn aber ebenfalls absolvieren und bestehen. Es wird ein Nachweis in Papierform über das Bestehen des Kurses ausgehändigt, der bei der Einschreibung zum MEd vorzulegen ist.

    Studierende, die ihr Studium noch vor dem WiSe 2016/17 aufgenommen haben, lassen sich hinsichtlich der Sprachen bitte im Studienbüro beraten!


    Mag. Theol. [analog auch Mod. Diplom und Diplom '88]

    "Verlangt werden ausreichende Kenntnisse der hebräischen, griechischen und lateinischen Sprache, die

    a) durch das Zeugnis der Hochschulreife oder
    b) Zeugnisse über vor einer staatlichen Prüfungsbehörde abgelegte einschlägige Sprachprüfungen oder
    c) durch die erfolgreiche Teilnahme an von der Katholisch-Theologischen Fakultät angebotenen Sprachkursen oder
    d) durch die erfolgreiche Teilnahme an äquivalenten Kursen an Theologischen Ausbildungsstätten nachgewiesen werden.


    Alle Studierenden, die zu Beginn des Studiums keinen der drei erforderlichen Sprachnachweise vorlegen können, müssen die Sprachkenntnisse in Latein und wahlweise in Griechisch oder Hebräisch erwerben.

    Für den Erwerb der Sprachkenntnisse ist pro Sprache ein zusätzliches Semester, das nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird, vorzusehen.

    Die Sprachkenntnisse in Griechisch bzw. Hebräisch sind zur Teilnahme am exegetischen Unterseminar der Basisphase nachzuweisen. Die übrigen Sprachkenntnisse sind für die Zulassung zur ersten exegetischen Fachprüfung der Aufbauphase vorzulegen." (§4 Abs. 2 der Prüfungsordnung)

    Pro Sprache wird ein Sprachkurs im Umfang von 6 SWS gefordert.