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Allgemeine Informationen zum Studium am Institut für Erziehungswissenschaft finden Sie auf der Übersichtsseite zum Studium

  • Module mit Veranstaltungen des Profils Sozialpädagogik

    Um eine Übersicht zum Profil Sozialpädagogik in den verschiedenen Modulen bzw. Profilbereichen der jeweiligen Bachelor- und Master-Studiengänge zu erhalten, wird nachfolgend aufgeführt, in welchen Modulen Veranstaltungen des Profils Sozialpädagogik angeboten werden. 

    • Ein-Fach-Bachelor EW ab WiSe 21/22: EW B9a, EW B9b, EW B12, EW B13, EW B17, EW B18
    • Ein-Fach-Bachelor EW ab WiSe 25/26: EW B9a, EW B9b, EW B14, EW B15, EW B16
    • Zwei-Fach-Bachelor/Bachelor BK mit dem Fach EW ab WiSe 2018/19: : B9, B17
    • Zwei-Fach-Bachelor/Bachelor BK mit dem Fach EW ab WiSe 2026/27: B9, B14, B16
    • Master of Arts EW: SP1, SP2, SP3, SP4, SP5, SP6

    Damit die Studierenden eine einheitliche Arbeitshilfe erhalten, sind von den Lehrenden des Profils Leitfäden erstellt worden. Die Leitfäden sind bei der Anfertigung aller unten angeführten Leistungen zu berücksichtigen, sofern diese bei den Lehrenden des Profils Sozialpädagogik erbracht werden.

  • Leitfäden: Praktika

    Leitfaden zur Erstellung von Praktikumsberichten im Bachelor (Stand: August 2025)

    Leitfaden zur Erstellung von Praktikumsberichten im Master (Stand: August 2025)

    Leitfaden für ein Exposee der Masterarbeit (Stand: Februar 2024)

     

  • Informationen zum Thema Staatliche Anerkennung und Äquivalenzbescheinigungen

    Mit dem Abschluss des Bachelor Erziehungswissenschaft (BA EW) mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster sind Sie als sozialpädagogische Fachkraft gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII in Deutschland anerkannt. Der BA EW mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik der Universität Münster erfüllt nach dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und dem Landesjugendamt Westfalen (LWL) das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII.

    Sie erwerben mit dem Abschluss BA EW mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster jedoch keine staatliche Anerkennung. Einige wenige öffentliche Träger (z. B. Jugendamt) fordern eine staatliche Anerkennung für die Einstellung als Fachkraft. Viele andere öffentliche Träger (z. B. Jugendamt) hingegen stellen sehr gern nach § 72 Abs. 1 SGB VIII anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte ein.

    Ihnen kann die Äquivalenzbescheinigung für die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft in Deutschland ausgestellt werden. Bitte beantragen Sie diese unter folgender E-Mail-Adresse: sozpaed@uni-muenster.de

    Masterstudierende der Universität Münster, die den BA EW mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster studiert haben, können die Äquivalenzbescheinigung auch nachträglich beantragen. Bitte schreiben Sie die o. g. E-Mail-Adresse an. 

    Zur Beantragung der Äquivalenzbescheinigung fügen Sie bitte Ihr Hochschulzeugnis oder Ihr Transcript of Records bei.