Statut für das eScience Center der Universität Münster
Competence and Service Center for Digital Methods and Resources

Enhanced Science – kurz eScience – bedeutet die Erweiterung der Wissenschaft um infrastrukturelle und methodische Aspekte, die infolge des digitalen Wandels zu notwendigen Ressourcen, Kompetenzen und Best Practices werden. In der Umsetzung von eScience werden Technologien zum Einsatz gebracht, die außerdem die kollaborative und disziplinenübergreifende Forschung befördern, sowie darüber hinaus eine bessere Nachnutzbarkeit von und Interaktionsmöglichkeiten mit Forschungsergebnissen ermöglichen.

§ 1 Ziel und Rechtsstellung

Das eScience Center der Universität Münster ist ein gemeinsames Kompetenz- und Servicecenter des Center for Information Technology (CIT) und der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Münster. Es setzt sich zum Ziel, Forschung auf Basis digitaler Infrastruktur durch die Bereitstellung von Werkzeugen, von Fachwissen und durch Koordination zu ermöglichen und zu fördern. Das eScience Center arbeitet eng mit der AG Forschung & IT der IT-Kommission der Universität Münster zusammen.

§ 2 Aufgaben

Zur Erfüllung des Zieles nach § 1 nimmt das eScience Center insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. Ausarbeitung von Empfehlungen für die Entwicklung von eScience an der Universität Münster
  2. Koordination der zentralen Angebote auf dem Gebiet der eScience an der Universität, insbesondere von CIT und ULB, um ein effektives integriertes Supportkonzept zu schaffen
  3. Förderung des Community Building, z.B. durch Ausrichtung eines jährlichen eScience-Tages
  4. Schärfung des Profils von eScience, insbesondere durch Förderung der Bewusstseinsbildung für die Potenziale von eScience in der Forschung und der Sichtbarkeit der diesbezüglichen Aktivitäten an der Universität
  5. Bewusstseinsbildung für die ethische und Diversitätsdimension von eScience, insbesondere bei neuartigen Methoden der Data Science (KI/ML)
  6. Einwerbung von Mitteln für eScience durch Antragsberatung, kooperative Projektanträge und Projektbeteiligungen sowie durch eigene Anträge
  7. Kontaktstelle für Interessierte an eScience-Aktivitäten
  8. Erarbeitung von Empfehlungen für die Prioritätensetzung bei der Nutzung der verfügbaren zentralen eScience-Ressourcen
  9. Förderung und Koordination der Etablierung von Angeboten zu eScience-Themen in Lehre und Weiterbildung
  10. Vernetzung der Akteure der verschiedenen eScience-Handlungsfelder untereinander

§ 3 Handlungsfelder

Das eScience Center bündelt die Aktivitäten und die Expertise der Universität in den folgenden Handlungsfeldern und gibt diesen einen strategischen Handlungsrahmen:

  • Data Science and Artificial intelligence (AI)
  • Digital Humanities
  • High Performance Computing
  • Research Data Infrastructure
  • Research Data Management
  • Research Software Engineering

Dabei arbeitet das eScience Center auf institutionalisierter Basis mit der AG Forschung & IT der IT-Kommission der Universität Münster zusammen. Darüber hinaus kooperiert das eScience Center mit weiteren Akteuren, so zum Beispiel mit dem Münster Center for Open Science (MüCOS) oder dem Dezernat für Forschungsangelegenheiten der Universitätsverwaltung beim Thema Forschungsinformationen und Forschungsberichterstattung (beispielsweise in Bezug auf CRIS oder Antragsberatung).

 

© Universität Münster

Das Supportkonzept des eScience Centers verfolgt konsequent den erprobten Ansatz, die Forschung an der Universität Münster durch generische Angebote und Basisdienste zu unterstützen. Diese wirken in die Breite, indem sie allgemein zugänglich sind, verschiedene Fachdomänen überspannen und die grundlegenden Aspekte der Unterstützung des gesamten digitalen Forschungszyklus umsetzen. Hiervon abzugrenzen ist der notwendige forschungsspezifische Support in den einzelnen Forschungsvorhaben, der auf die entsprechen-den Domänen und deren Spezifika abzielt und insbesondere diese unterstützt. Den forschungsgenerischen und forschungspezifischen Support im Zusammenhang zu denken und zielführend aufeinander abzustimmen hat eine hohe Priorität, denn nur so können sich Synergieeffekte einstellen und kann eine optimale Wirksamkeit entfaltet werden. Aus der Dualität von befähigendem forschungsgenerischen Support durch das eScience Center und passgenauem forschungspezifischem Support in den Forschungsvorhaben erwachsen adäquate Lösungsansätze, um den vielfältigen Anforderungen der sich transformierenden Forschungslandschaft der gesamten Universität niederschwellig und wirkmächtig im Bereich eScience zu begegnen.

§ 4 Organe

Organe des eScience Centers der Universität Münster sind

  1. der Lenkungskreis eScience,
  2. die Geschäftsführung eScience,
  3. der Arbeitskreis eScience.

§ 5 Lenkungskreis

(1) Der Lenkungskreis koordiniert und steuert die operativen Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich eScience an der Universität Münster. Insbesondere koordiniert der Lenkungskreis den Informationsaustausch, die Arbeitsplanung und die Zusammenarbeit von CIT und ULB und stellt die operative Verzahnung mit den identifizierten Anforderungen aus der AG Forschung & IT sicher. Die eScience-Handlungsfelder können auf Beschluss des Lenkungskreises angepasst werden. Zudem können zum Zwecke der Koordination Arbeitstreffen der Servicegeber CIT und ULB einberufen werden.

(2) Dem Lenkungskreis gehören mit Stimmrecht an:

  1. Zwei von der AG Forschung & IT ernannte und entsandte Vertreter*innen aus dem Kreis der gewählten AG-Mitglieder,
  2. die Leitung des CIT bzw. ein*e von der Leitung benannte*r Vertreter*in,
  3. die Leitung der ULB bzw. ein*e von der Leitung benannte*r Vertreter*in.

(3) Die von der AG Forschung & IT ernannten und entsandten AG-Mitglieder*innen berichten einerseits der AG Forschung & IT zu den laufenden Aktivitäten des eScience Centers und bringen andererseits die operativen und strategischen Impulse der AG Forschung & IT in den Lenkungskreis ein.

(4) Zudem organisiert der Lenkungskreis die Unterstützung des eScience Centers durch die AG For-schung & IT, insbesondere bei der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der eScience-Community.

(5) Der Lenkungskreis kann Gäste in beratender Funktion zu den Sitzungen einladen. Zudem kann der Lenkungskreis für bestimmte Aufgaben Sachverständige heranziehen und Arbeitsgruppen bilden.

(6) Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist der Lenkungskreis nicht beschlussfähig, kann er innerhalb von zwei Wochen mit einer Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung erneut einberufen werden. In diesem Fall ist er unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

(7) Der Lenkungskreis beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Für die Feststellung der Mehrheit werden Enthaltungen nicht mitgezählt.

(8) Die Beschlüsse des Lenkungskreises werden in einer Niederschrift festgehalten, die den Mitgliedern des Lenkungskreises sowie des Arbeitskreises (siehe § 7) zugänglich gemacht wird. Soweit nicht binnen sieben Tagen nach Bereitstellung Einspruch erhoben wird, gilt die Niederschrift als genehmigt.

 

(9) Der Lenkungskreis tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen. Er kann in besonderen Fällen außerplanmäßig einberufen werden.

§ 6 Geschäftsführung

(1) Das eScience Center wird als gemeinsames Kompetenz- und Servicecenter der ULB und des CIT kooperativ und kollaborativ organisiert.

(2) Die Geschäftsführung wird von CIT und ULB wechselseitig übernommen. In der Regel wechselt die Geschäftsführung alle zwei Jahre.

(3) Die Geschäftsführung lädt zu den Sitzungen des Lenkungskreises und des Arbeitskreises mit einem angemessenen Vorlauf (im Regelfall: eine Woche) ein. Die Durchführung der Sitzung, ob digitial, hybrid oder in Präsenz, erfolgt gemäß den Vorgaben der IT-Governance der Universität Münster. Die Geschäftsführung leitet die Sitzungen des Lenkungskreises und des Arbeitskreises.

(4) Die Geschäftsführung ist den Mitgliedern des Lenkungskreises und den Mitgliedern des Arbeitskreises gegenüber auskunftspflichtig.

§ 7 Arbeitskreis

(1) Der Arbeitskreis eScience dient der Identifikation der im Kontext von eScience relevanten Bedarfe in der wissenschaftlichen Praxis und der Entwicklung befähigender forschungsgenerischer Service-angebote und Basisdienste. Er fördert zudem die Vernetzung der eScience-Akteure sowie das Community Building im Bereich eScience. Der Arbeitskreis dient dem Informationsaustausch und fungiert als Koordinationsplattform für die Zusammenarbeit von CIT und ULB.

(2) Dem Arbeitskreis eScience gehören die Mitglieder des Lenkungskreises sowie für jedes Handlungsfeld des eScience Centers gemäß § 3 mindestens ein*e Vertreter*in an. Hier handelt es sich um in den jeweiligen Gebieten ausgewiesene Expertinnen*Experten. Diese können von jedem stimmberechtigten Mitglied des Lenkungskreises vorgeschlagen werden und werden durch Beschluss des Lenkungskreises ernannt und sind zukünftig in die Aktivitäten des Arbeitskreises involviert.

(3) Der Arbeitskreis kann bei Bedarf Gäste in beratender Funktion zu den Sitzungen einladen. Zudem bildet der Arbeitskreis im Rahmen seiner Aktivitäten spezifische Arbeitsgruppen.

(4) Zur wirksamen und dauerhaften Einbindung der eScience-Aktivitäten in die gesamtuniversitären Strukturen und Prozesse vernetzt der Arbeitskreis eScience die institutionalisierten Akteure der IT-Governance-Struktur der Universität Münster mit der fachwissenschaftlichen eScience-Community der Universität. Der Arbeitskreis eScience versteht sich als Netzwerk für alle eScience-Belange an der Universität und ist somit grundsätzlich offen für die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, die auf Beschluss des Lenkungskreises eingeladen werden können, Vertreter*innen zu ernennen und als ständige Gäste mit beratender Stimme in den Arbeitskreis eScience zu entsenden. In diesem Sinne werden neben der institutionalisierten Verknüpfung mit der AG Forschung & IT weitere Governance-Akteure sowie inhaltlich anknüpfende Forschungs-Akteure beteiligt. Auf Forschungsebene relevante Akteure sind insbesondere wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche und Exzellenzcluster der Universität mit einem fachwissenschaftlichen Wirkungskreis, der eng mit dem Kontext eScience verbunden ist.

(5) Die Besprechungen und Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises werden in einer Niederschrift festgehalten, die den Mitgliedern des Arbeitskreises zugänglich gemacht wird. Soweit nicht binnen sieben Tagen nach Bereitstellung Einspruch erhoben wird, gilt die Niederschrift als genehmigt.

(6) Der Arbeitskreis soll mindestens einmal pro Semester zusammentreten. Er kann in besonderen Fällen außerplanmäßig einberufen werden. Zudem können zum Zwecke der Koordination Arbeitstreffen der Servicegeber CIT und ULB einberufen werden.