

Lehrstuhl für Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Europäisches Privatrecht
Stellenausschreibungen
Wissenschaftliche Mitarbeit (E 13 TV-L) im Umfang von 65% mit 4 SWS Lehrverpflichtung
zum 1. September.
Hier findet sich die ausführliche Stellenbeschreibung.
Remonstrationsbedingungen
Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.
Öffnungszeiten des Sekretariats
JUR 208A:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr
JUR 421:
Montag: 8.00-14.00 Uhr, Dienstag: 8.00-16.00 Uhr, Mittwoch: 9.00-14.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-14.00 Uhr, Freitag: 9.00-13.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden sie sich bitte an:
ls.jansen@uni-muenster.de