Lehrstuhl für Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Europäisches Privatrecht

Stellenausschreibungen

Wissenschaftliche Mitarbeit (E 13 TV-L) im Umfang von 65% mit 4 SWS Lehrverpflichtung

zum 1. September.

Hier findet sich die ausführliche Stellenbeschreibung.

Remonstrationsbedingungen

Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.

Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).

Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.

Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.

Öffnungszeiten des Sekretariats

JUR 208A:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr

JUR 421:
Montag: 8.00-14.00 Uhr, Dienstag: 8.00-16.00 Uhr, Mittwoch: 9.00-14.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-14.00 Uhr, Freitag: 9.00-13.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden sie sich bitte an:

ls.jansen@uni-muenster.de