Wie ein Zahnarzt aus Münster half, Goebbels Kinder zu töten

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Dieser Tage traf ein nicht ganz alltägliches Buch in der Zweigbibliothek Medizin ein: Petra Fohrmann’s „Die Kinder des Reichsministers“ aus dem Fohrmann-Verlag in Swisttal. In diesem Buch schildert Käthe Hübner, die Erzieherin der Goebbels-Kinder in den Jahren 1943-1945, die trügerische Idylle, in der sie bei Familie Goebbels gelebt und gearbeitet hat. Das Buch ist unter der Signatur WZ 70.GG4 05/1 ausleihbar.

Welche Verbindung besteht nun zwischen Goebbels, Münster und der Medizin? Wieso haben wir dieses Buch angeschafft?

In Spiegel Online wies vor kurzem Georg Bönisch in „Habt keine Angst“ auf einen Justizskandal aus den fünfziger Jahren hin. Im Giftmordfall an den sechs Kindern von NS-Propagandachef Joseph Goebbels gestand ein Zahnarzt aus Münster seine Mittäterschaft, doch die Richter ließen ihn ungestraft ziehen.

Aus dem Spiegel-Bericht:

Der Mann, um den sich in jenen Dokumenten alles dreht, heißt Helmut Kunz, geboren 1910 im badischen Ettlingen. Erst hatte er Jura studiert, dann Zahnmedizin, seine Doktorarbeit befasste sich mit „Untersuchungen über Zahncaries bei Schulkindern unter Berücksichtigung ihrer Stillzeiten„. Von 1936 an betrieb er eine Praxis in Lucka südlich von Leipzig, er gehörte der SS an, dem „Sturm 10/48“. Als Hitler den Krieg begann, diente Kunz als Sanitätsoffizier bei der SS-Totenkopf-Division, einem berüchtigten Haufen, 1941 wurde der Arzt schwer verletzt – und nach seiner Genesung in die Etappe versetzt: ans Sanitätsamt der Waffen-SS, nach Berlin. Im April 1945, da war er Sturmbannführer, kommandierten ihn seine Chefs ab in die Reichskanzlei. Für Kunz, den ein Vertrauter Hitlers als „stramme soldatische Erscheinung“ beschrieb, sollte dies zum Schicksalsmoment werden.

Er sedierte die sechs Kinder von Goebbels durch Morphium-Injektionen, anschließend gab Dr. Stumpfegger, der Vertrauensarzt von Himmler, den Kindern Blausäurekapseln. Nach dem Krieg wurde dieser Fall zwar durch das OLG Münster aufgerollt, das Verfahren jedoch eingestellt:

Kunz blieb [im Gegensatz zu Stumpfegger nach 1945] am Leben. Er war nun Zeuge und Täter zugleich, er konnte andere belasten und sich selbst entlasten, er konnte auch Falsches behaupten. Am 30. Juli 1945 flogen die Russen Kunz nach Moskau aus, er war ein Kriegsgefangener wie Hunderttausende andere Deutsche auch. Über zehn Jahre saß Kunz in russischer Gefangenschaft, die Kreml-Gewaltigen entließen ihn erst am 4. Oktober 1955.

Im Januar 1959 erhob die Staatsanwaltschaft Münster Anklage, nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Totschlag „durch sechs selbständige Handlungen“. Von vornherein schloss sie aus, dass das Straffreiheitsgesetz von 1954 im Fall Kunz angewendet werden könnte. Erstens sei das „Ansinnen, bei der Tötung der Kinder mitzuwirken“, für ihn kein „verbindlicher Befehl“ gewesen, auch wenn Magda Goebbels so getan haben sollte, ob sie nun ihren Mann ins Feld führte oder Hitler. Und wenn Kunz dies doch so interpretierte, hätte er sich verweigern müssen, denn: „Die Tötung der Kinder war nichts anderes als ein Verbrechen.“ Kunz hatte sich inzwischen in Münster niedergelassen, hier arbeitete er als „Volontärsassistent“ an der Uni-Zahnklinik, auch als Vertragsarzt bei der noch ganz jungen Bundeswehr.

Ja, er habe den Kindern Morphium gespritzt, gestand der Zahnarzt in der ersten Vernehmung, und er schilderte, dass sein Medizinerkollege Stumpfegger und Magda Goebbels danach allein im Zimmer gewesen seien. Als sie herauskam, habe sie weinend gerufen: „Nun ist alles vorbei!“ Nach nur dreiwöchiger Prüfung der Akten stellte die 1. Strafkammer des Landgerichts Münster das Verfahren ein, auf Kosten der Staatskasse. „Straffreiheit sollen grundsätzlich alle diejenigen erlangen, die in abhängiger Situation schuldig wurden“, postulierte das Gericht. Der Zahnarzt starb 1976 in Freudenstadt, hochangesehen, bis zu seinem Tode hatte er praktiziert. Dort, auf dem Städtischen Friedhof, ist er auch bestattet, Abteilung R, Doppelgrab 10/11.