Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüften anlässlich der eingegangenen Meldungen von Sicherheitsmängeln zahlreiche Arbeitsplätze in allen Bereichen der Universität und informierten die Leiter der Einrichtungen über geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Mit den Personalräten und dem Betriebsärztlichen Dienst wurden Begehungen von Gebäuden im naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Bereich der Universität durchgeführt.
Bis zum Jahresende wurden 122 Unfälle von Studierenden und 66 Unfälle von Beschäftigten gemeldet.
Unfallmeldungen von Studierenden und Bediensteten:
Von den Beauftragten für Biologische Sicherheit, dem Staatlichen Umweltamt und dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz wurden 9 gentechnische Anlagen einer Überprüfung unterzogen. In den Fachbereichen 12 und 13 wurden für 7 gentechnische Anlagen Anmeldungen wesentlicher Änderungen, Erweiterungen oder Neueinrichtungen vorgenommen.
Die universitätsweite Aktualisierung der in der Vergangenheit durchgeführten Gefährdungsermittlung wurde weitgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang waren zahlreiche, den Arbeits- und Brandschutz betreffende Begehungen und Beratungsgespräche erforderlich.
Mit der Feuerwehr wurden wieder zahlreiche Brandschauen im Universitätsbereich durchgeführt. In mehreren Einrichtungen gab es Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten mit Löschübungen am mobilen Löschtrainer.
Die Bezirksregierung Münster und die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz informierten die Mitglieder der mit der Arbeitsplatzgestaltung und Fragen der Arbeitssicherheit befassten Gremien der Universität am 14.03.2003 über wichtige Änderungen und Neuerungen, die sich mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung ergeben haben.
Mit Rundschreiben des Kanzlers vom 29.10.2003 wurden den Verantwortlichen in den naturwissenschaftlich und betriebstechnisch arbeitenden Einrichtungen die "Richtlinien zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der Universität Münster" als praxisorientierte Handlungsanleitung an die Hand gegeben.
Für die naturwissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen wurden aus Zentralmitteln sicherheitsrelevante Beschaffungen sowie Wartungs- und Prüfaufträge in Höhe von ca. 130.000 Euro veranlasst. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung erforderte einen Betrag von ca. 50.000 Euro.
Die Umstellung des Verfahrens zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Schutzkleidung, Gefahrgutartikeln und Entsorgungszubehör auf die direkte Belieferung durch ein ortsansässiges Unternehmen sowie die Neuorganisation der Reinigung von Schutzkleidung und Wäsche wurden zum Jahresende weitgehend abgeschlossen.
Vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität wurden insgesamt 16 Raumluft-, 80 Kühlschmierstoff- und 80 Abwasseruntersuchungen durchgeführt. Außerdem wurde monatlich die Keimzahl im Kühlwasser des Heizkraftwerks bestimmt. Durch diese Kontrollmaßnahme konnte der Einsatz eines Biozids vermieden werden.
Im Rahmen der universitätsinternen Weiterbildung wurden 20 Personen in den für sie maßgebenden Gefahrgutvorschriften geschult. An dieser Veranstaltung nahmen neben den beauftragten Personen, Fahrzeugführern und sonstigen Gefahrgutbeteiligten der Universität auch Mitarbeiter externer Einrichtungen und Unternehmen teil.
Der Gefahrgutbeauftragte der Universität überwachte 17 Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter. Das Gefahrgutbeförderungsaufkommen betrug ca. 550 t.
Die Entsorgung von Sonderabfällen aller Art erforderte bei einer Gesamttonnage von 1.686 t Kosten in Höhe von 94.215 Euro.
Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle waren 73 Behälter mit einem Gesamtvolumen von 3.196 t notwendig. Die Gesamtkosten betrugen 55.718 Euro.
Mengen- und Kostenentwicklung für Sonder- und radioaktive Abfälle: