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Umwelt- und Arbeitsschutz


 

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüften anlässlich der eingegangenen Meldungen von Sicherheitsmängeln zahlreiche Arbeitsplätze in allen Bereichen der Universität und informierten die Leiter der Einrichtungen über geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Mit den Personalräten und dem Betriebsärztlichen Dienst wurden Begehungen von Gebäuden im naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Bereich der Universität durchgeführt.

Bis zum Jahresende wurden 122 Unfälle von Studierenden und 66 Unfälle von Beschäftigten gemeldet.

Unfallmeldungen von Studierenden und Bediensteten:

Jahr Studierende Bedienstete Summe
Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe
1986 12 104 65 181 43 29 2 74 255
1987 23 111 48 182 40 33 1 74 256
1988 16 96 52 164 44 41 4 89 253
1989 8 114 47 169 50 28 2 80 249
1990 21 94 51 166 30 31 2 63 229
1991 19 122 50 191 45 34 4 83 274
1992 24 124 41 189 42 38 1 81 270
1993 21 100 61 182 49 28 1 78 260
1994 26 124 53 203 26 26 4 56 259
1995 18 105 58 181 48 46 2 96 277
1996 22 91 58 171 43 51 2 96 267
1997 16 100 43 159 41 28 8 77 236
1998 13 105 50 167 32 44 2 78 246
1999 20 99 52 171 42 30 3 75 246
2000 16 69 67 152 29 46 3 78 230
2001 15 73 47 135 32 40 2 74 209
2002 13 86 39 138 38 53 4 95 233
2003* 18 68 36 122 36 30 0 66 188
*) vorläufige Daten

Von den Beauftragten für Biologische Sicherheit, dem Staatlichen Umweltamt und dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz wurden 9 gentechnische Anlagen einer Überprüfung unterzogen. In den Fachbereichen 12 und 13 wurden für 7 gentechnische Anlagen Anmeldungen wesentlicher Änderungen, Erweiterungen oder Neueinrichtungen vorgenommen.

Die universitätsweite Aktualisierung der in der Vergangenheit durchgeführten Gefährdungsermittlung wurde weitgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang waren zahlreiche, den Arbeits- und Brandschutz betreffende Begehungen und Beratungsgespräche erforderlich.

Mit der Feuerwehr wurden wieder zahlreiche Brandschauen im Universitätsbereich durchgeführt. In mehreren Einrichtungen gab es Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten mit Löschübungen am mobilen Löschtrainer.

Die Bezirksregierung Münster und die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz informierten die Mitglieder der mit der Arbeitsplatzgestaltung und Fragen der Arbeitssicherheit befassten Gremien der Universität am 14.03.2003 über wichtige Änderungen und Neuerungen, die sich mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung ergeben haben.

Mit Rundschreiben des Kanzlers vom 29.10.2003 wurden den Verantwortlichen in den naturwissenschaftlich und betriebstechnisch arbeitenden Einrichtungen die "Richtlinien zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der Universität Münster" als praxisorientierte Handlungsanleitung an die Hand gegeben.

Für die naturwissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen wurden aus Zentralmitteln sicherheitsrelevante Beschaffungen sowie Wartungs- und Prüfaufträge in Höhe von ca. 130.000 Euro veranlasst. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung erforderte einen Betrag von ca. 50.000 Euro.

Die Umstellung des Verfahrens zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Schutzkleidung, Gefahrgutartikeln und Entsorgungszubehör auf die direkte Belieferung durch ein ortsansässiges Unternehmen sowie die Neuorganisation der Reinigung von Schutzkleidung und Wäsche wurden zum Jahresende weitgehend abgeschlossen.

Vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität wurden insgesamt 16 Raumluft-, 80 Kühlschmierstoff- und 80 Abwasseruntersuchungen durchgeführt. Außerdem wurde monatlich die Keimzahl im Kühlwasser des Heizkraftwerks bestimmt. Durch diese Kontrollmaßnahme konnte der Einsatz eines Biozids vermieden werden.

Im Rahmen der universitätsinternen Weiterbildung wurden 20 Personen in den für sie maßgebenden Gefahrgutvorschriften geschult. An dieser Veranstaltung nahmen neben den beauftragten Personen, Fahrzeugführern und sonstigen Gefahrgutbeteiligten der Universität auch Mitarbeiter externer Einrichtungen und Unternehmen teil.

Der Gefahrgutbeauftragte der Universität überwachte 17 Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter. Das Gefahrgutbeförderungsaufkommen betrug ca. 550 t.

Die Entsorgung von Sonderabfällen aller Art erforderte bei einer Gesamttonnage von 1.686 t Kosten in Höhe von 94.215 Euro.

Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle waren 73 Behälter mit einem Gesamtvolumen von 3.196 t notwendig. Die Gesamtkosten betrugen 55.718 Euro.

Mengen- und Kostenentwicklung für Sonder- und radioaktive Abfälle:

Jahr Sonderabfall Radioaktive Abfälle
Mengen
(t)
Kosten
(Euro)
Mengen
(l)
Kosten
(Euro)
1991 1.693     131.404     5.375     55.331    
1992 1.084     131.402     4.470     45.505    
1993 1.234     146.843     4.430     44.494    
1994 1.078     144.900     4.808     46.016    
1995 792     124.244     3.882     45.906    
1996 1.075     100.622     1.890     37.836    
1997 1.802     101.747     4.500     58.663    
1998 1.265     94.589     3.593     46.016    
1999 2.496     139.071     3.035     34.768    
2000 1.362     62.378     1.560     29.655    
2001 1.893     85.386     2.900     35.279    
2002 1.604     104.458     465     6.294    
2003 1.686     94.215     3.196     55.718