Gleichstellungspolitik und Frauenförderung
In seinem jüngsten Bericht zu „Frauen in der Wissenschaft - Entwicklung und
Perspektiven auf dem Weg zur Chancengleichheit" betont die Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung die Notwendigkeit der durchgängigen
Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips in den Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Umsetzung von Gender
Mainstreaming an der Universität Münster bedeutete in 2002, gleichstellungspolitische
Strategien noch weitgefächerter und wirkungsvoller einzusetzen.
Um die Frauenförderung im Haushaltsjahr 2002 in die hochschulinterne Mittelvergabe
der Universität einzubeziehen, standen nach Rektorats- und Senatsbeschluss insgesamt
Euro 190.000,- für ein universitätseigenes Frauenförderprogramm zur Verfügung. Aus
diesem universitätseigenen Frauenförderprogramm konnten im Haushaltsjahr 2002 per
Antragsverfahren Gelder verteilt werden, die zweckgebunden verwandt wurden, also in
die Förderung von Frauen fließen. Das universitätseigene Frauenförderprogramm an der
Universität Münster hat die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre in
vielen Bereichen verbessert. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen wurden gezielt
durch Maßnahmen, Weiterbildung, Coaching und Mentoring in ihrem Studium, ihrer
Arbeit an der Universität und ihrer Karriere unterstützt. Thematischer Schwerpunkt
einzelner Maßnahmen war die Frage danach, welche individuellen Strategien für eine
angemessene Karriereplanung Frauen haben können und müssen, wenn sie verstärkt in
gesellschaftliche und wissenschaftliche Schlüsselpositionen aufsteigen wollen. Durch die
unterschiedlichen Anträge im Rahmen des universitätseigenen
Frauenförderprogramms in 2002 wird dokumentiert, dass Frauen durch ihr Handeln als
Studentin, als Mitarbeiterin des wissenschaftsunterstützenden Personals oder als
Wissenschaftlerin gewissermaßen selber Reformen an der Universität Münster anstoßen.
Einzelne Projekte und Maßnahmen, die im Sommersemester 2002 und im
Wintersemester 2002/03 erfolgreich initiiert und durchgeführt worden sind, sollen in
Zukunft fortgeführt werden.
Der Frauenförderpreis 2002 in Höhe von Euro 25.000 wurde an Frau Professorin Dr.
Martina Wagner-Egelhaaf und Frau Dr. Doerte Bischoff vom Institut für Deutsche
Philologie vergeben. Mit der Auszeichnung wird die an der Universität Münster geplante
Durchführung einer Sommerschule zum Thema „Rhetorik und Geschlechterdifferenz"
unterstützt.
Die vielfältigen Arbeiten des Büros der Gleichstellungsbeauftragten wurden in 2002
fortgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren
sowie die Begleitung von zahlreichen Berufungsverfahren an der Universität Münster.
Eine beratende Mitarbeit bei allen Senatskommissionen sowie bei der
Rektorfindungskommission gewährleistet eine konstruktive Einbeziehung der
Gleichstellungsbeauftragten in die Struktur- und Planungsprozesse an der Universität
Münster. Seit Herbst 2002 arbeit die Gleichstellungsbeauftragte in einer Projektgruppe
mit, die ein Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung der Universität Münster
erarbeitet. Nach der Etablierung der Beurteilungsgespräche werden u. a.
Anforderungsprofile für die unterschiedlichen Hierarchieebenen entwickelt. Ein
bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm, Gesundheitsmanagement, Rotation und
Personalauswahlverfahren sind Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe intensiv
auseinandersetzt.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an
der Universität Münster wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von
Frauen entgegen zu wirken. Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen
verbessert werden. Dies gilt besonders für soziale, organisatorische und personelle
Maßnahmen und die Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Studentinnen und
Professorinnen als auch für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung von studierenden und beschäftigten Eltern steht die
Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die
Beratung wird zu den Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Mutterschutz und
Elternzeit, Erziehungsgeld und Studienfinanzierung in Anspruch genommen.
Die Realisierung von Gender Mainstreming an der Universität Münster soll im Kontext der
bisherigen Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik kontinuierlich fortgesetzt werden
werden. Ausgangspunkt sind die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur
Frauenförderung und Gleichstellung, die unter Weiterentwicklungsgesichtspunkten und
neuen Prioritätensetzungen überprüft und zur Diskussion gestellt werden müssen. Die
Universität Münster verfügt über eine gute, ausbaufähige Basis im Bereich
der Gleichstellungspolitik. Hier sind unter anderem die Gleichstellungskommission und die
in fast allen Fachbereichen und Fakultäten tätigen Gleichstellungsbeauftragten zu
nennen.
Dr. Marianne Ravenstein
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster
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