Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

 

Gleichstellungspolitik und Frauenförderung

In seinem jüngsten Bericht zu „Frauen in der Wissenschaft - Entwicklung und Perspektiven auf dem Weg zur Chancengleichheit" betont die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung die Notwendigkeit der durchgängigen Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming an der Universität Münster bedeutete in 2002, gleichstellungspolitische Strategien noch weitgefächerter und wirkungsvoller einzusetzen.

Um die Frauenförderung im Haushaltsjahr 2002 in die hochschulinterne Mittelvergabe der Universität einzubeziehen, standen nach Rektorats- und Senatsbeschluss insgesamt Euro 190.000,- für ein universitätseigenes Frauenförderprogramm zur Verfügung. Aus diesem universitätseigenen Frauenförderprogramm konnten im Haushaltsjahr 2002 per Antragsverfahren Gelder verteilt werden, die zweckgebunden verwandt wurden, also in die Förderung von Frauen fließen. Das universitätseigene Frauenförderprogramm an der Universität Münster hat die Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre in vielen Bereichen verbessert. Studentinnen und Wissenschaftlerinnen wurden gezielt durch Maßnahmen, Weiterbildung, Coaching und Mentoring in ihrem Studium, ihrer Arbeit an der Universität und ihrer Karriere unterstützt. Thematischer Schwerpunkt einzelner Maßnahmen war die Frage danach, welche individuellen Strategien für eine angemessene Karriereplanung Frauen haben können und müssen, wenn sie verstärkt in gesellschaftliche und wissenschaftliche Schlüsselpositionen aufsteigen wollen. Durch die unterschiedlichen Anträge im Rahmen des universitätseigenen Frauenförderprogramms in 2002 wird dokumentiert, dass Frauen durch ihr Handeln als Studentin, als Mitarbeiterin des wissenschaftsunterstützenden Personals oder als Wissenschaftlerin gewissermaßen selber Reformen an der Universität Münster anstoßen. Einzelne Projekte und Maßnahmen, die im Sommersemester 2002 und im Wintersemester 2002/03 erfolgreich initiiert und durchgeführt worden sind, sollen in Zukunft fortgeführt werden.

Der Frauenförderpreis 2002 in Höhe von Euro 25.000 wurde an Frau Professorin Dr. Martina Wagner-Egelhaaf und Frau Dr. Doerte Bischoff vom Institut für Deutsche Philologie vergeben. Mit der Auszeichnung wird die an der Universität Münster geplante Durchführung einer Sommerschule zum Thema „Rhetorik und Geschlechterdifferenz" unterstützt.

Die vielfältigen Arbeiten des Büros der Gleichstellungsbeauftragten wurden in 2002 fortgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren sowie die Begleitung von zahlreichen Berufungsverfahren an der Universität Münster. Eine beratende Mitarbeit bei allen Senatskommissionen sowie bei der Rektorfindungskommission gewährleistet eine konstruktive Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in die Struktur- und Planungsprozesse an der Universität Münster. Seit Herbst 2002 arbeit die Gleichstellungsbeauftragte in einer Projektgruppe mit, die ein Personalentwicklungskonzept für die Verwaltung der Universität Münster erarbeitet. Nach der Etablierung der Beurteilungsgespräche werden u. a. Anforderungsprofile für die unterschiedlichen Hierarchieebenen entwickelt. Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm, Gesundheitsmanagement, Rotation und Personalauswahlverfahren sind Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe intensiv auseinandersetzt.

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Belange der Frauen an der Universität Münster wahrzunehmen und damit der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Gleichzeitig soll die individuelle Situation von Frauen verbessert werden. Dies gilt besonders für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und die Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Studentinnen und Professorinnen als auch für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen. Zur Unterstützung von studierenden und beschäftigten Eltern steht die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Beratung wird zu den Themen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Mutterschutz und Elternzeit, Erziehungsgeld und Studienfinanzierung in Anspruch genommen.

Die Realisierung von Gender Mainstreming an der Universität Münster soll im Kontext der bisherigen Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik kontinuierlich fortgesetzt werden werden. Ausgangspunkt sind die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichstellung, die unter Weiterentwicklungsgesichtspunkten und neuen Prioritätensetzungen überprüft und zur Diskussion gestellt werden müssen. Die Universität Münster verfügt über eine gute, ausbaufähige Basis im Bereich der Gleichstellungspolitik. Hier sind unter anderem die Gleichstellungskommission und die in fast allen Fachbereichen und Fakultäten tätigen Gleichstellungsbeauftragten zu nennen.

 

Dr. Marianne Ravenstein
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster